„Mit zweierlei Maß messen“ – rechtsmissbräuchliche Verbandstätigkeit
Ein Wirtschaftsverband, der eigene Mitglieder gezielt und planmäßig von seiner Abmahntätigkeit ausspart, handelt laut OLG Rostock rechtsmissbräuchlich.
Ein Wirtschaftsverband, der eigene Mitglieder gezielt und planmäßig von seiner Abmahntätigkeit ausspart, handelt laut OLG Rostock rechtsmissbräuchlich.