Schiedsfähigkeit in Personengesellschaften: Was ändert sich mit dem MoPeG?
Mit Inkrafttreten des MoPeG gelten in Personenhandelsgesellschaften künftig besondere Anforderungen, was die Wirksamkeit von Schiedsklauseln für Beschlussmängelstreitigkeiten betrifft.
Mit Inkrafttreten des MoPeG gelten in Personenhandelsgesellschaften künftig besondere Anforderungen, was die Wirksamkeit von Schiedsklauseln für Beschlussmängelstreitigkeiten betrifft.