Präventiver Restrukturierungsrahmen – Volle Entschuldung insolventer Unternehmer
Neben der vorinsolvenzlichen Restrukturierung enthält die Restrukturierungsrichtlinie in Art. 20 bis 24 Regelungen zur vollen Entschuldung eines insolventen Unternehmers.
Neben der vorinsolvenzlichen Restrukturierung enthält die Restrukturierungsrichtlinie in Art. 20 bis 24 Regelungen zur vollen Entschuldung eines insolventen Unternehmers.