Umfangreiche Änderungen im Eigenverwaltungsverfahren zum 1. Januar 2021
Seit dem 1. Januar 2021 gelten höhere Anforderungen an das Eigenverwaltungsverfahren. Bessere Vorbereitung und strengere Vorgaben sollen den Erfolg sichern.
Seit dem 1. Januar 2021 gelten höhere Anforderungen an das Eigenverwaltungsverfahren. Bessere Vorbereitung und strengere Vorgaben sollen den Erfolg sichern.