Entlastung von Aktiengesellschaften geplant
Entschlackung der Einberufung von Hauptversammlungen börsennotierter Gesellschaften und ein weiterer Schritt zur Digitalisierung im Aktienrecht durch das BEG IV.
Entschlackung der Einberufung von Hauptversammlungen börsennotierter Gesellschaften und ein weiterer Schritt zur Digitalisierung im Aktienrecht durch das BEG IV.