Datenschutz ist doch kein Täterschutz
Kein Verwertungsverbot, weder gesetzlich noch durch Betriebsvereinbarung, bei nicht DSGVO-konformer offener Videoüberwachung und vorsätzlichem Fehlverhalten.
Kein Verwertungsverbot, weder gesetzlich noch durch Betriebsvereinbarung, bei nicht DSGVO-konformer offener Videoüberwachung und vorsätzlichem Fehlverhalten.