27. Juni 2022
100 Jahre Frauen in juristischen Berufen Richterinnen
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100 Jahre Frauen in juristischen Berufen: Richterinnen

Die USA haben Richterin Ginsburg. Deutschland hat die Richterin Dr. Erna Scheffler. Dr. Scheffler sagt Ihnen nichts? Dann wird es Zeit, diese kennenzulernen.

Heutzutage ist es nicht ungewöhnlich, eine Richterin kennenzulernen. In Berlin gibt es derzeit 1.327 Richterinnen und Richter, von denen 55 % weiblich sind. Dass das nicht immer so war, zeigen die Biografien der Richterinnen Dr. Erna Scheffler, Dr. Anne-Gudrun Meier-Scherling und Prof. Dr. Marie-Luise Hilger. 

Dr. Erna Scheffler – eine Frau ihrer Zeit voraus

Erna Scheffler wurde im Jahr 1951 im Alter von 57 Jahren zur ersten Richterin am Bundesverfassungsgericht der BRD berufen.

Die 1950er-Jahre waren geprägt von einem traditionellen Rollenbild: Männer gingen arbeiten, Frauen kümmerten sich um Kinder und Haushalt. Nicht so aber Erna Scheffler. Bereits als junges Mädchen war es ihr Ziel, berufstätig zu sein und sich für die Gleichberechtigung der Frau einzusetzen. Die 1893 geborene Scheffler verlor im Alter von elf Jahren ihren Vater. Anders als heute durfte ihre Mutter die Tochter nicht etwa allein großziehen, sondern es musste ein Vormund eingesetzt werden. Dieses Erlebnis prägte Erna Scheffler nachhaltig und motivierte sie, Rechtswissenschaften zu studieren.

Ihr Leben lang bewies Erna Scheffler Durchsetzungskraft und Durchhaltevermögen. Sie besuchte eine höhere Mädchenschule. Jedoch wurde ihr gesagt, dass sie dort das Abitur nicht ablegen könne. Das sei nicht vorgesehen. Damit gab sich Erna Scheffler aber nicht zufrieden. Sie schloss ihre Abiturprüfung 1910 als „Externa“ erfolgreich an einem „Knabengymnasium“ ab. Das sollte nicht das letzte Mal sein, dass sie einen männerdominierten Bereich für sich eroberte.

Direkt im Anschluss schrieb sich Erna Scheffler für den Studiengang Rechtswissenschaften ein. Dieser Studiengang war erst kurz zuvor für Frauen zugänglich gemacht worden. An der Universität Breslau saß Erna Scheffler nun gespannt im Hörsaal und folgte wissbegierig den Vorlesungen der Professoren. Doch das Bild trog. Sie war die einzige Frau im Hörsaal und wurde sowohl von den Kommilitonen als auch von den Professoren nach eigener Aussage schlicht ignoriert. Zudem durften zu dieser Zeit ausschließlich Männer das Studium mit dem Ersten Staatsexamen abschließen. Die Studentinnen hatten nur die Möglichkeit, das Studium mit einer Promotion abzuschließen. Erna Scheffler ließ sich nicht beirren und schloss 1915 ihre Promotion zum Thema „Straftilgende Maßnahmen“ mit „magna cum laude“ ab.

Von 1916 bis 1922 arbeitete Erna Scheffler unter ihren Möglichkeiten als Hilfsreferentin in der Verwaltung und später in einer Kanzlei. In dieser Zeit heiratete sie den Juristen Dr. Fritz Haßlacher und bekam eine Tochter. Rechtsanwältin oder Richterin konnte sie aufgrund des fehlenden Zugangs zum Referendariat und zum Zweiten Staatsexamen nicht werden. Das änderte sich glücklicherweise im Jahr 1922, in dem Frauen für beides zugelassen wurden. Erna Scheffler verlor keine Zeit. Sie kehrte kurzerhand an die Universität Breslau zurück und legte als eine der ersten Frauen Deutschlands das Erste Staatsexamen ab. 1925 legte sie als mittlerweile alleinerziehende Mutter auch das Zweite Staatsexamen erfolgreich ab. Die Ehe zu Dr. Fritz Haßlacher wurde zwischenzeitlich geschieden.

Erna Scheffler war nun 32 Jahre alt, hatte beide Staatsexamina bestanden und promoviert. Sie war bereit für den Richterberuf. Diesen konnte sie allerdings (noch) nicht ergreifen, da das damalige Mindestalter für den Beamtendienst bei 35 Jahren lag. Zur Überbrückung der Wartezeit, eröffnete sie eine Kanzlei in Berlin. Drei Jahre später wechselte sie sodann in den preußischen Justizdienst und wurde Anfang 1930 unwiderruflich zur ständigen Hilfsrichterin ernannt. Zwei Jahre später wurde Erna Scheffler zur Amtsgerichtsrätin in Berlin befördert. Zu dieser Zeit lernte sie Georg Scheffler kennen, der ebenfalls Richter war. Beide verliebten sich ineinander und wollten heiraten. Nach einem jahrelangen harten Weg wurde ihr beruflicher und privater Traum im Jahr 1933 durch die Nationalsozialisten zerstört. Diese entließen sie aus dem Richteramt, da sie „Halbjüdin“ war. Außerdem verhinderten sie ihre Hochzeit mit Georg Scheffler.

Aber auch in dieser dunklen Zeit zeigte Erna Scheffler ihre Widerstandsfähigkeit. Wenige Tage nach Kriegsende heiratete sie Georg Scheffler und nahm seinen Namen an. Bereits 1945 konnte Erna Scheffler auch wieder in die Gerichtsbarkeit zurückkehren. Zu Beginn der 1950er-Jahre galt es, das neu gebildete Bundesverfassungsgericht zu besetzen. Es sollte auch eine Juristin Teil des Bundesverfassungsgerichts werden, die sich dem Ehe- und Familienrecht widmen sollte. Durch ihre herausragende Rede auf dem Deutschen Juristentag 1950 zur Gleichstellung von Frau und Mann empfahl sie sich für das Amt der Bundesverfassungsrichterin. Im September 1951 wurde Erna Scheffler schließlich in den Ersten Senat des neuen Bundesverfassungsgerichts berufen. Sie hatte es geschafft!

Als einzige Frau im Ersten Senat neben elf Männern musste Erna Scheffler abermals ihr Durchhaltevermögen und ihre Durchsetzungskraft nutzen. Durch ihre brillanten Argumentationskünste konnte sie ihre Kollegen überzeugen und so mehrere Meilensteine zur Gleichberechtigung setzen. Ihr größter Triumph war die Entscheidung des Ersten Senates zum sog. „väterlichen Stichentscheid“. Danach hatte der Vater in Erziehungsfragen in der Familie das Letztentscheidungsrecht. Das Urteil erklärte die §§ 1628 und 1629 BGB a.F. für verfassungswidrig und schrieb die Gleichordnung von Mutter und Vater fest. Gegen den „Stichentscheid“ hatte eine gleichermaßen faszinierende Juristin, Hildegard Gethmann, Verfassungsbeschwerde eingelegt. 

Erna Scheffler wirkte mit ihren Tätigkeiten daran mit, die Diskriminierung, die ihre Mutter nach dem Tod des Vaters erlebte, ein für alle Mal zu beenden. Sie starb am 22. Mai 1983 im Alter von 90 Jahren.

Dr. Anne-Gudrun Meier-Scherling – furchtloser Einsatz für Frauenrechte

Am 7. April 1955 wurde Dr. Anne-Gudrun Meier-Scherling als erste Frau am kurz zuvor gegründeten Bundesarbeitsgericht zur Richterin berufen. Mit dieser Beförderung hat sie die juristische Karriere ihres Vaters und Unterstützers sogar noch übertroffen. 

Anne-Gudrun Scherling wurde am 26. Juli 1906 in Stendal geboren. Ihr Vater war Jurist und wurde später Senatspräsident am Oberlandesgericht Hamm. Um das Abitur ablegen zu können, wurde Anne-Gudrun Scherling eine Sondergenehmigung vom Provinzial-Schulkollegium erteilt. Diese Sondergenehmigung erlaubte es ihr, 1920 auf ein humanistisches Gymnasium für Jungen zu wechseln und ihr Abitur abzulegen.

Um in die Fußstapfen ihres Vaters zu treten, studierte Anne-Gudrun Scherling ab 1925 Rechtswissenschaften in Freiburg, Kiel und Berlin. 1929 schloss sie das Erste Staatsexamen ab und wurde im Juli 1931 in Berlin zu dem Thema „Das Recht der Ehewohnung“ promoviert. Anschließend war Anne-Gudrun Scherling Referendarin am Oberlandesgericht Hamm und legte 1933 ihr Zweites Staatsexamen ab. Im selben Jahr heiratete sie Heinz Meier, der ebenfalls Jurist war.

Anne-Gudrun Meier-Scherling wurde als Rechtsanwältin zugelassen und baute in Naumburg gemeinsam mit ihrem Ehemann eine Kanzlei auf. Während dieser Zeit bekamen sie drei Kinder. Die Arbeit als Rechtsanwältin und die Betreuung ihrer Kinder verlangten ihr, trotz Hilfe im Haushalt, viel Kraft und Organisationstalent ab. Am 1. September 1939 brach der Zweite Weltkrieg aus. Heinz Meier wurde zur Luftwaffe eingezogen. Um die Kanzlei zu retten, führte sie die Kanzleigeschäfte nun auch für ihren Mann. Zudem vertrat sie noch zwei weitere Rechtsanwälte, die ebenfalls eingezogen wurden. Anne-Gudrun Meier-Scherling sah ihren Mann nie wieder.

Unter der sowjetischen Besatzung nach Kriegsende konnte Anne-Gudrun Meier-Scherling zunächst weiterhin ihren Beruf ausüben, da sich die Besatzer ihr gegenüber weitgehend zurückhaltend zeigten. Ihre Situation veränderte sich allerdings zunehmend zu ihrem Nachteil. Sie erhielt auf einer Tagung indirektes Redeverbot. Schließlich steckte ihr die Tochter eines in den Westen geflüchteten Kollegen im Sommer 1950 einen Zettel zu: 

Frau M.S. soll abhauen.

Anne-Gudrun Meier-Scherling nahm den Hinweis ernst und floh in den Westen zu ihrer Mutter nach Hamm. Sie wurde im gleichen Jahr dank ihres Einsatzes als „beauftragte Richterin“ an das Landgericht Dortmund berufen. Weihnachten 1950 konnte Frau Meier-Scherling endlich auch ihre Kinder zu sich nach Dortmund holen. Wie sich ihre Karriere ab diesem Zeitpunkt entwickelte, erläutert Anne-Gudrun Meier-Scherling selbst wie folgt:

Von da ab ging es erfreulicherweise bergauf. […] Zunächst wurde ich fest angestellte Landgerichtsrätin in Dortmund, dann Hilfsrichterin am OLG Hamm und schließlich Bundesrichterin in Kassel.

Zeitlebens engagierte sich Anne-Gudrun Meier-Scherling für die Rechte der Frauen. So gehörte sie seit Beginn der 1950er-Jahre dem Deutschen Juristinnenbund e. V. (djb) an, war Teil des Vorstands und arbeitete in Kommissionen und Ausschüssen mit. Gemeinsam mit der Rechtsanwältin und Notarin Hildegard Gethmann verfasste sie ein Gutachten über die Rechtsfolgen nach Ablauf der Umsetzungsfrist des Gleichberechtigungsgesetzes von 1953. Zudem war sie Mitglied im Deutschen Akademikerinnenbund. Im Jahr 1971 erhielt Anne-Gudrun Meier-Scherling für ihren unermüdlichen Einsatz das Große Verdienstkreuz der BRD. Sie starb am 26. Januar 2002 im Alter von 95 Jahren.

Prof. Dr. Marie-Luise Hilger – eine Frau setzt Maßstäbe

Prof. Dr. Marie-Luise Hilger wurde vier Jahre nach Anne-Gudrun Meier-Scherling im Dezember 1959 als zweite Frau zur Richterin des Bundesarbeitsgerichts berufen. Sie wurde als eine der ersten Frauen zur gleichen Zeit an der Universität Heidelberg habilitiert.

Nichtsdestotrotz dauerte es von ihrer Ernennung an 14 weitere Jahre, bis Marie-Luise Hilger die erste weibliche Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht wurde. Vom 1. November 1973 bis zu ihrem Ruhestand leitete sie den Fünften Senat des Bundesarbeitsgerichts, der insbesondere für Entgeltfortzahlung, Erziehungsurlaub, Mutterschutz und zentrale Fragen des Arbeitsvertragsrechts zuständig war. Im Nachruf auf sie führte der damalige Präsident des Bundesarbeitsgerichts Professor Dr. Thomas Dieterich aus:

Die Art ihrer Amtsführung hat Vorurteile beseitigt und Maßstäbe gesetzt.

Unter ihrem Vorsitz erging am 11. September 1974 (5 AZR 567/73) ein Urteil, wonach ein Arbeitgeber, der seinen Arbeitnehmern freiwillig Zulagen auszahlt, die Voraussetzungen so abgrenzen muss, dass diese nicht sachwidrig oder willkürlich eine Arbeitnehmergruppe ausschließen. Der generelle Ausschluss aller Frauen von einer Zulage bedarf einer besonderen Begründung und war vorliegend unwirksam. 

Viele richtungweisende (sic!) Entscheidungen tragen ihre unverwechselbare Handschrift – gekennzeichnet durch sprachliche Klarheit, Stringenz der Gedankenführung und breite wissenschaftliche Fundierung,

heißt es im Nachruf des Bundesarbeitsgerichts.

Alle drei Richterinnen haben den Weg dafür bereitet, dass heutzutage mind. genauso viele männliche wie weibliche Richter Urteile im Namen des Volkes sprechen.

In unserer Blogreihe skizzieren wir Leben und Werk inspirierende Rechtsanwältinnen, Richterinnen und Juristinnen im Staatsdienst, die andere Frauen ermutigten und ihnen Wege bahnten, und geben einen historischen Überblick über die Berufszulassung für Frauen in juristischen Berufen in Europa. 

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