27. Oktober 2011
Internationale Zuständigkeit
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Heruntergekommener Eindruck = Beweis für Straftat der Beleidigung?

An Justitias Augenbinde scheiden sich die Geister: Ein Symbol für die Unparteilichkeit der Justiz oder doch eher für deren gelegentliche Blindheit? Einigkeit besteht allerdings weithin darüber, dass Gerichte ihre Urteile ohne Ansehen der Person fällen sollten.

Ein eindrucksvolles Beispiel für einen Verstoß gegen diesen Grundsatz liegt dem Beschluss des OLG Oldenburg vom 04.10.2011 (Az. 1 Ss 166/11) zugrunde: Die Beweiswürdigung eines Landgerichts in einem Strafverfahren wegen Beleidigung enthielt die Wendung

„Dem entspricht der heruntergekommene Eindruck, den die Strafkammer von dem Angeklagten gewonnen hat.″

Nach Auffassung des OLG Oldenburg lag in dieser Beweiswürdigung ein Verstoß gegen § 261 StPO, so dass das Urteil aufzuheben war. Ohne Ansehen der Person – die Römer schufen  bereits in der Antike für den Beklagten im Prozess die anonymisierte Bezeichnung N.N. (Numerius Negidius). Der Beschluss des OLG Oldenburg zeigt, dass dieses Thema aber wohl noch lange nicht antiquiert ist.

 

Tags: Beweiswürdigung Numerius Negidius ohne Ansehen der Person Strafrecht
am 30.10.2011 um 09:39:18
Wochenspiegel für die 42 KW., das war ein Radarfallenstopp in Bayern, geparkte Elefanten und eine heruntergekommene Beweiswürdigung | Heymanns Strafrecht Online Blog

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