Beginnen wir mit Frankfurt:
Arbeits- und Landesarbeitsgericht befinden sich einem Behördenbau der 90er Jahre vis-à-vis dem Hauptbahnhof. Wer am Südausgang des Bahnhofs ein Taxi anhält, erntet ein müdes Lächeln. Wer am Nordausgang fragt, wird gegebenenfalls einmal um den Block gefahren.
Das Behördenzentrum des Dortmunder Architekten Scheele zeigt den Wunsch staatliche Präsenz mit Säulen mit einer „innerstädtischen Moderne“ aus Glas und Stahl zu mischen.
Während der Besucher der Beschilderung folgt und sich noch fragt, ob er im roten, gelben oder blauen Gebäudeteil richtig ist, steht er unvermittelt vor dem nüchternen Eingang des Gerichts. Die Homepage des Landesarbeitsgerichts zeigt die Gebäuderückseite, an der sich im Sommer ein Bachlauf in einen Teich schlängelt, was dem eiligen Besucher jedoch verborgen bleibt.
Im Gericht fallen neben den bunten Wänden im Treppenhaus die vielen Sitzgelegenheiten auf, die in Fluren, Ecken und Nischen verteilt sind. Vertrauliche Gespräche ohne zu flüstern sind dennoch kaum möglich, zumal man nicht sehen kann, wer sich in der nächsten Ecke austauscht. Platz – auch ungenutzter – ist aber genügend vorhanden.
Die Beschilderung im Gebäude ist klar, die Raumnummerierung nicht unlogisch. Die Räume selbst sind mit Holz, Blech und Putz verkleidet, Stühle gibt es ausreichend. Alles in allem ein typischer Funktionsbau.
Auf dem Rückweg muss der Besucher auch beim zweiten oder dritten Mal darauf achten, die richtige Richtung einzuschlagen, denn draußen sieht erst einmal alles gleich aus. In der Ferne sieht man die Bankentürme, der Bahnhof ist nicht weit.
Die Serie widmet sich Deutschlands Arbeitsgerichten – den Gebäuden, ihrer Architektur und der Umgebung und nicht dem gesprochenen Recht.