1. März 2011
Kanzleialltag

„Jeder nicht angemeldete Gewinnanspruch geht zur\u00fcck an das MINISTERIUM DER FINANZ″

Beinahe wären so wichtige Meldungen wie der Ministerrücktritt und die Mandatsarbeit in unserer Sozietät heute untergegangen. Denn die offizielle Gewinnbenachrichtigung „von Sitz des Vizepräsidenten″ in „ubersetzte Kopie″ ließ eine erhebliche Anzahl der von der „Lotería Nacional″ in Barcelona persönlich kontaktierten CMS-Anwälte die laufenden Akten kurz beiseite legen – wähnte sich doch ein jeder der Glücklichen gleich um 825.000,- Euro reicher.

Die Prüfung, ob § 661a BGB auch bei Gewinnversprechen aus dem Ausland Anwendung findet, verlor sich sodann recht schnell in der Faszination für die liebevolle Gestaltung dieses besonders schönen Exemplars einer eigentlich für den virtuellen Papierkorb bestimmten, ansonsten betrügerischen E-Mail: Da ist von einer  ″glucksnummer″ die Rede, die in der „Verarbeitung und die Geldüberweisung von ihrem siegreichen Preisgeld zu irgendeiner Bezeichnung Ihrer Wahl″ gipfeln soll.

Mit hereingereicht wird noch ein recht praktisches  ″Anmeldeformular zur Anmeldung eines Gewinnanspruchs″, und: Der „Sitz des Vizepräsidenten″ ist auch so nett, darauf hinzuweisen, dass die Mitteilung der eigenen Bankdaten nur notwendig ist, „wenn Sie sich für eine Banküberweisung entschieden haben″. Natürlich nicht ohne den freundlich gemeinten und offenbar als Ansporn gedachten Hinweis, dass

„Jeder nicht angemeldete Gewinnanspruch verfaellt und geht zurück an das MINISTERIUM DER FINANZ″.

Aber ohne uns! Fragt sich noch, was „Que la suerte te accompane″ heißt, aber das bekommen wir noch heraus. Die Anfrage an die Kollegen ist schon unterwegs.

Tags: Gewinnversprechen Loteria Nacional Recht und Sprache Strafrecht § 661a BGB