Das neue Update Gewerblicher Rechtsschutz und Kartellrecht mit aktuellen Entwicklungen und gerichtlichen Entscheidungen.
Der Schwerpunkt dieser Ausgabe liegt im Wettbewerbsrecht. Hier hat der BGH in einem aktuellen Urteil die Möglichkeiten, gegen Nachahmungen auf Messen vorzugehen, faktisch eingeschränkt. Ferner ist eine Instanzentscheidung zu den Handlungspflichten eines Unterlassungsschuldners für die Praxis von besonderer Bedeutung. Wer sich in einer Unterlassungserklärung verpflichtet, beanstandete Inhalte nicht weiter zu verbreiten, muss auch für die Löschung aus dem Google-Cache sorgen.
Wir stellen Entscheidungen zu den Anforderungen an den zulässigen Parallelimport von Medizinprodukten und Arzneimitteln vor, welche sowohl wettbewerbs- als auch markenrechtliche Fragen zum Inhalt haben. Letztere spielen auch eine Rolle beim Schutz des bekannten Lego-Männchens, das nach einer aktuellen Entscheidung des EuG als Gemeinschaftsmarke eintragungsfähig ist.
Im kartellrechtlichen Teil gehen wir auf Verhaltensempfehlungen für den Zeugen im Kartellverfahren sowie auf eine Entscheidung des EuGH zur internationalen Zuständigkeit bei kartellrechtlichen Schadensersatzklagen ein.
Beiträge zur Diskussion um die Panoramafreiheit im Urheberrecht sowie zur Haftung von Twitter für Behauptungen von anonymen Nutzern runden das Themenspektrum dieser Ausgabe ab.
Inhalt
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- Achtung Haftungsfalle: Versäumte Löschung des Google-Cache löst Vertragsstrafe aus
- Keksstangen auf der Internationalen Süßwarenmesse: ausgestellt, aber nicht angeboten
- Neues zur (Un-)Zulässigkeit des Parallelimports von Medizinprodukten
- Keine „Zwangsinformation“ der Verbraucher über EEK auf Handelsplattformen?
- Als Zeuge im Kartellverfahren – nicht ohne meinen Anwalt
- Kartellschadensersatz: EuGH klärt internationale Zuständigkeit
- EuG: LEGO-Männchen bleibt Gemeinschaftsmarke
- Neues zum Parallelimport von Arzneimitteln: Der EuGH konkretisiert die Obliegenheiten des Rechtsinhabers