28. September 2022
Update Gewerblicher Rechtsschutz und Kartellrecht
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Neues Update Gewerblicher Rechtsschutz & Kartellrecht

Mit der neuen Ausgabe zum Update Gewerblicher Rechtsschutz und Kartellrecht informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen und gerichtliche Entscheidungen.

Mit der neuen Ausgabe des Updates Gewerblicher Rechtsschutz und Kartellrecht informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen und gerichtliche Entscheidungen aus diesen Rechtsgebieten.

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I. Markenrecht

1. EuGH: „Malle“ ist nur (k)ein Mal im Markenregister

Mit Beschluss vom 17. Juni 2022 (C‑145/22 P) hat der EuGH die Wortmarke „Malle“, die für Deutschland bereits ausgelaufen war, für nichtig erklärt. Schon am 18. Mai 2020 erklärte das EUIPO die Marke als nichtig.

2. OLG Frankfurt a.M.: Verkehr versteht Hoodie-Schriftzug „BLESSED“ als dekoratives Element und nicht als Herkunftshinweis 

Das OLG Frankfurt a.M. entschied mit Urteil vom 2. Juni 2022 (6 U 40/22), dass der Verbraucher* wisse, dass Sprüche oder bekenntnishafte Aussagen auf der Vorderseite von Kleidungsstücken aufgedruckt würden, sodass der Schriftzug „BLESSED“ auf der Vorderseite eines Hoodies vom Verkehr lediglich als dekoratives Element, nicht aber als Herkunftshinweis verstanden werde.

Pressemitteilung des OLG Frankfurt a.M. vom 22. August 2022.

II. Urheberrecht

BGH: Zur Benutzung von Hintergrundmusik

Bereits am 7. April dieses Jahres hat sich der BGH in einem Urteil (I ZR 107/21), das am 22. August 2022 durch Beschluss berichtigt wurde, zu der Frage geäußert, unter welchen Umständen die im Rahmen einer bühnenmäßigen Aufführung eines Sprechtheaterstücks erklingende Musik als mit dem Sprachwerk verbundenes Werk i.S.d. § 19 Abs. 2 Fall 2 UrhG bühnenmäßig aufgeführt wird. Dies setze voraus, dass die Musik integrierender, organischer Bestandteil des Spielgeschehens sei und nicht lediglich der bloßen Untermalung diene. Erforderlich sei dem BGH zufolge ein enger innerer Zusammenhang zwischen Musik und Spielgeschehen, der im jeweiligen Einzelfall festzustellen und nicht schon deswegen zu bejahen sei, wenn

die Musik eigens auf die spezielle Inszenierung des Stücks durch den Regisseur abgestimmt und ausschließlich hierfür komponiert worden ist und aufgrund ihrer Ausgestaltung nicht allein, also ohne die schauspielerische Darstellung der einzelnen Szenen, sinnvoll verwendbar ist.

Musik, die im Rahmen eines Sprechtheaterstücks erklingt, der aber keine mit dem Sprachwerk gleichberechtigte Rolle zukommt, sei als Bühnenmusik i.S.d. § 1 lit. a) S. 4 des Berechtigungsvertrags der GEMA zu qualifizieren. Das OLG Düsseldorf muss in dem vorliegenden Fall nun erneut entscheiden.

III. Presse-, Medien- und Äußerungsrecht

BGH: Prüfung der Echtheit von Hotel-Bewertungen bei Zweifeln des Bewerteten ist Pflicht eines Reiseportals

Die Rüge eines auf einem Portal Bewerteten, einer Bewertung liege kein Gästekontakt zugrunde, reiche grds. aus, um Prüfpflichten des Bewertungsportals auszulösen, ohne dass der Bewertete zu weiteren Darlegungen, wie z.B. einer Begründung seiner Behauptung, verpflichtet sei. Zu diesem Ergebnis kam der BGH in einem Urteil vom 9. August 2022 (VI ZR 1244/20). Hiervon gelte dann eine Ausnahme, wenn die Identität des Bewertenden für den Bewerteten aus der Bewertung ersichtlich sei.

IV. Life Sciences und Healthcare

VG Trier: Kein Inverkehrbringen CBD-haltiger Präsentationsarzneimittel

Das VG Trier hat die von einem Unternehmen mit Klage angegriffene Untersagungsverfügung zum Inverkehrbringen CBD-haltiger Präsentationsarzneimittel (zur Anwendung an Mensch und Tier) mit Urteil vom 1. August 2022 bestätigt (6 K 581/22.TR), da für die zwei in Frage stehenden Produkte keine Zulassung nach dem (Tier-)Arzneimittelgesetz vorliege. Das Gericht schloss sich der Sicht des beklagten Landes an, dass es sich weder um ein Ergänzungsfuttermittel noch um einen Kosmetikartikel handele, sondern dass in dem vorliegenden Fall bei dem Verbraucher der Eindruck erweckt werde, der Wirkstoff CBD diene der Heilung und Linderung von Beschwerden bei Mensch und Tier.

Pressemitteilung Nr. 23/2022 des VG Trier vom 14. September 2022; sehen Sie zu dem Thema auch: EU-Kommission: Auch natürliches CBD in Kosmetik ist zulässig (cmshs-bloggt.de)Cannabisgesetzgebung in Deutschland (cmshs-bloggt.de).

V. Lebens- und Genussmittelwerberecht

BGH: Zum Unterlassungsantrag gegen irreführenden Werbung bei Kindermilch

Der BGH hat sich in diesem Sommer zum Verständnis von Unterlassungsanträgen bei angegriffenen Werbeaussagen geäußert. Das Gericht entschied mit Urteil vom 2. Juni 2022 (I ZR 93/21), dass der von der Werbung vermittelte Gesamteindruck zu würdigen sei, um festzustellen, welches Verständnis eine Werbeanzeige und Werbeaussagen bei dem angesprochenen Verkehr erwecken. Nicht abgestellt werden könne dabei isoliert auf einzelne Elemente der Werbung. Sofern ein Unterlassungsantrag mehrere Formulierungen mit „und/oder“ miteinander verknüpft, sei dessen Begründetheit nur dann in vollem Umfang zu bejahen, wenn hinsichtlich sämtlicher Handlungsformen in ihrer Kombination und einzeln betrachtet ein Unterlassungsanspruch bestehe. Für den Fall, dass nur eine von mehreren Irreführungen bejaht werden kann, komme eine teilweise Abweisung des Antrags in Frage. 

VI. Berufsrecht, Prozessuales und einstweiliger Rechtsschutz

1. BGH: Berufsbezeichnung „Notar & Mediator“ irreführende Selbstdarstellung

Der Verkehr verstehe dem BGH zufolge die Bezeichnung „Mediator“ fälschlicherweise dahingehend, dass ein Notar, der diese Bezeichnung als gleichwertig neben seiner Amtsbezeichnung führt, neben seinem Amt einen weiteren, über die Tätigkeit des Notars hinausgehenden Beruf ausübe. Daher entschied der BGH mit Beschluss vom 11. Juli 2022 (NotZ(Brfg) 6/21), dass in einem solchen Fall eine irreführende Selbstdarstellung eines Notars vorliege, die dem Verbot berufswidriger Werbung gem. § 29 Abs. 1 BnotO unterfalle.

2. BGH: Keine Vertretungsberechtigung vor dem BGH ohne Eintragung im Patentanwaltsregister

Ebenfalls im Sommer 2022 urteilte der BGH am 5. Juli 2022 (X ZR 58/20), dass eine Prozessvertretung in einem Patentnichtigkeitsverfahren vor dem BGH eines dienstleistenden europäischen Patentanwalts i.S.d. § 13 Abs. 1 S. 1 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland (EuPAG) nicht zulässig sei,

wenn die Patentanwaltskammer die vor Beginn der Tätigkeit gemäß § 15 Abs. 1 EuPAG zu erstattende Meldung als nicht vollständig beurteilt und deshalb eine Eintragung in das Meldeverzeichnis gemäß § 15 Abs. 4 EuPAG bestandskräftig versagt hat.

3. OLG Frankfurt a.M.: Keine Fristwahrung bei Übermittlung per Fax

Besondere Beachtung kam dem unanfechtbaren Beschluss vom 27. Juli 2022 (26 W 4/22) des OLG Frankfurt a.M. zu, mit dem das Gericht eine sofortige Beschwerde wegen Versäumung der Frist als unzulässig verwarf, weil sie lediglich per Fax und mit anwaltlichem Schriftsatz eingereicht wurde. Das OLG verwies dabei auf § 130d Zivilprozessordnung (ZPO), wonach Schriftsätze elektronisch bei Gericht eingereicht werden müssen, wofür das Versenden mittels Fax nicht ausreiche.

Pressemitteilung des OLG Frankfurt a.M. vom 17. August 2022.

VII. Kartellrecht

EuG: Weitgehende Bestätigung, dass Google Android-Mobilgeräte-Herstellern und Mobilfunknetz-Betreibern zur Stärkung der beherrschenden Stellung der Suchmaschine rechtswidrige Beschränkungen auferlegt hat

Das EuG hat durch sein Urteil vom 14. September 2022 (T-604/18) einen Beschluss der EU-Kommission weitgehend bestätigt, wonach Google den Herstellern von Android-Mobilgeräten und den Betreibern von Mobilfunknetzen rechtswidrige Beschränkungen auferlegt habe, um die beherrschende Stellung seiner Suchmaschine zu stärken. 

Pressemitteilung Nr. 147/22 des EuG vom 14. September 2022.

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*Gemeint sind Personen jeder Geschlechtsidentität. Um der leichteren Lesbarkeit willen wird im Beitrag die grammatikalisch männliche Form verwendet.

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