BVerfG: Kein Recht auf Vergessen bei einer Berichterstattung über lange zurückliegende Fehltritte eines prominenten Unternehmers
Ein schematisches Recht auf Vergessen gibt es nicht. Eine Berichterstattung über lange zurückliegende Verfehlungen eines Unternehmers kann nicht allein wegen Zeitablaufs verboten werden.
Ein schematisches Recht auf Vergessen gibt es nicht. Eine Berichterstattung über lange zurückliegende Verfehlungen eines Unternehmers kann nicht allein wegen Zeitablaufs verboten werden.