7. Dezember 2022
Gewerblicher Rechtsschutz & Kartellrecht
Gewerblicher Rechtsschutz

Neues Update Gewerblicher Rechtsschutz und Kartellrecht

Mit der neuen Ausgabe des Updates Gewerblicher Rechtsschutz und Kartellrecht informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen und gerichtliche Entscheidungen.

Klicken Sie auf „Updates erhalten“ und teilen Sie uns Ihre E-Mail-Adresse mit, wenn Sie von CMS über wesentliche Updates zum Gewerblichen Rechtsschutz und Kartellrecht informiert werden möchten. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Newsletter-Button-Blog

I. Urheber- und Verlagsrecht

1. BGH: Konkretisierung der durch den Rechtsinhaber vor Geltendmachung eines Anspruchs auf Einrichtung von Websperren zu ergreifenden Maßnahmen

Der BGH hat mit Urteil vom 13. Oktober 2022 (I ZR 111/21 – DNS-Sperre) entschieden, dass Rechtsinhaber* nach § 7 Abs. 4 TMG die Sperrung des Zugangs zu Internetseiten von Internetzugangsanbietern beanspruchen können, wenn zumutbare Anstrengungen zur Inanspruchnahme der Rechtsverletzer selbst bzw. der durch die Erbringung von Dienstleistungen Beitragende gescheitert seien oder wenn den Anstrengungen jede Erfolgsaussicht fehle. Die Zumutbarkeit sei eine Frage des Einzelfalls. Der Access-Provider hafte lediglich subsidiär.

Pressemitteilung Nr. 145/2022 des BGH vom 13. Oktober 2022

2. OLG Frankfurt a.M.: Wirksamer Verzicht auf Benennung als Urheber in den AGB eines Microstock-Portals

In seinem Urteil vom 29. September 2022 (11 U 95/21) entschied das OLG Frankfurt a.M., die Unterlassungs- und Schadensersatzforderungen eines Berufsfotografen wegen unterlassener Urheberbenennung abzulehnen, da Lizenzbedingungen eines Microstock-Portals, die einen Verzicht von Urhebern auf ihr Benennungsrecht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorsehen, keine unangemessene Benachteiligung darstellten. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass ein Microstock-Portal aufgrund der geringen Lizenzgebühren, des geringen Abwicklungsaufwands sowie der hohen Anzahl von Unterlizenzen einen großen Nutzerkreis anspreche, was sich wiederum zugunsten der Urheber auswirke.

Pressemitteilung des OLG Frankfurt a.M. vom 29. September 2022

II. Markenrecht

1. OLG Nürnberg: Verwendung der Wortmarke „Torjägerkanone“ für einen Fußballpokal in Kanonenform

Ein Marktauftritt des Markeninhabers, der sich grundlegend von dem streitgegenständlichen Verkaufsangebot unterscheidet, könne für die Feststellung der Beimessung einer herkunftshinweisenden Funktion durch die mit dem angegriffenen Zeichen angesprochenen Verkehrskreise maßgeblich sein. Dies sei einem Urteil des OLG Nürnberg vom 25. Oktober 2022 (3 U 2576/22) zufolge dann der Fall, wenn der Eindruck erweckt werde, dass auf einer Internetpräsenz angebotene Produkte nicht von dem Inhaber der Marke oder von einem mit diesem wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammten. In dem vorliegenden Verfahren ging es um die Nachahmung eines Fußballpokals in Form einer Kanone, der von einer Sportzeitschrift an den Fußballer mit den meisten Toren der Bundesliga-Saison verliehen wird. Das Gericht entschied, dass kein markenrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen den Verkauf des Fußballpokals im Internet unter Verwendung der Wortmarke „Torjägerkanone“ bestehe.

2. OLG Frankfurt a.M.: Keine wettbewerbsrechtliche Irreführung bei Hinweis auf fehlende Lizenz in einem Angebot

Den Hinweis „Weder das Produkt noch der Hersteller stehen in einer direkten Vertrags- oder Lizenzbeziehung zum Markeninhaber“ in einem Angebot legte das OLG Frankfurt a.M. mit Urteil vom 10. Oktober 2022 (6 W 61/22) dahingehend aus, dass dieser durch den angesprochenen Verkehr dahingehend verstanden werde, dass die auf dem angebotenen Produkt abgebildeten Kennzeichen ohne Zustimmung des Inhabers der Marke aufgebracht und durch diesen nicht lizenziert wurden.

III. Wettbewerbsrecht

1. BGH: Pflicht von Internethändlern zur Information über Herstellergarantien bei zentralem Merkmal des Angebots

Der BGH folgte in seinem Urteil vom 10. November 2022 (I ZR 241/19) dem EuGH und entschied, dass Online-Händler nur dann über eine Herstellergarantie eines Produkts informieren müssten, wenn diese ein zentrales Merkmal des Angebots darstellt. Daher könne die Information unterbleiben, wenn die Garantie keines der zentralen Merkmale des Angebots ausmache.

2. OLG Frankfurt a.M.: Eine Werbung mit dem Logo „Klimaneutral“ ohne weitere Aufklärung ist irreführend

Eine weitere Entscheidung erging zu dem viel beachteten Thema Claims mit Klimaneutralität. Das OLG Frankfurt a.M. wies in seinem Urteil vom 10. November 2022 (6 U 104/22) darauf hin, dass Werbung mit dem Logo „Klimaneutral“ einen erheblichen Einfluss auf die Kaufentscheidung von Verbrauchern haben könne. Das beklagte Unternehmen bewarb Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel auf seiner Internetseite u.a. mit dem Logo „Klimaneutral“, ohne dass eine weitere Aufklärung hierzu erfolgte. Dies ordnete das OLG Frankfurt a.M. als wettbewerbswidrig und irreführend ein, da Verbraucher davon ausgingen, dass ein damit werbendes Unternehmen grds. alle wesentlichen Emissionen vermeide oder kompensiere, was in dem vorliegenden Fall allerdings nicht zutraf.

Pressemitteilung des OLG Frankfurt a.M. vom 11. November 2022

Weitere Informationen zu einer Entscheidung des OLG Schleswig zu dem Claim „KLIMA-NEUTRAL“ finden Sie hier auf unserem BlogSehen Sie außerdem CMS Green Globe: Latest sustainability claims and greenwashing trends and development (cms.law).

3. OLG Nürnberg: Unzutreffende Aussagen in Blickfangwerbung können nicht in Fußnote korrigiert werden

Das OLG Nürnberg wies in einem Beschluss vom 16. August 2022 (3 U 747/22) darauf hin, dass ein aufgrund einer objektiv unrichtigen Werbeaussage im Rahmen einer Blickfangwerbung hervorgerufener Irrtum nicht durch eine in einer Fußnote erbrachte Erläuterung richtiggestellt werden könne. Dies gelte insb. dann, wenn die Unrichtigkeit eindeutig und leicht zu vermeiden sei sowie wenn für diese kein vernünftiger Anlass bestehe.

IV. Presse- und Äußerungsrecht, Medien und Rundfunk

1. BGH: Negative Bewertung mit Vorwurf des Wuchers bei Versandkosten auf Internetplattform von Meinungsfreiheit gedeckt

Mit Urteil vom 28. September 2022 (VIII ZR 319/20) hat der BGH entschieden, dass der negative Kommentar eines Käufers auf einer Internetplattform („Versandkosten Wucher!!“) nicht entfernt werden müsse, da dieser die Grenzen der Schmähkritik nicht erreiche, sondern von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. An einer Diffamierung des Verkäufers fehle es in dem vorliegenden Fall, da sich der Käufer mit einem Teilbereich der Leistung des Verkäufers, namentlich mit den Versandkosten, auseinandersetze. Unerheblich sei, dass eine Begründung der Aussage fehle.

Pressemitteilung Nr. 141/2022 des BGH vom 28. September 2022

2. OLG Köln: Die Weitersendung und öffentliche Zugänglichmachung einer Funksendung zur Bundestagswahl verstieß gegen das Urheberrecht

Wegen Verstößen gegen das Urheberrecht hat das OLG Köln mit Urteil vom 21. Oktober 2022 (6 U 61/22) die 13-minütige Live-Weitersendung zur Wahlberichterstattung über die Bundestagswahl vom 26. September 2021 (sog. „Berliner Runde“) und ihre öffentliche Zugänglichmachung durch ein deutsches Medienunternehmen sowie durch dessen Tochterunternehmen als rechtswidrig eingestuft. Eingegriffen wurde hierdurch dem OLG zufolge in das Recht der Weitersendung und in das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung hinsichtlich des Senderechts, ohne aufgrund der Schranken des Urheberrechts wie der Berichterstattung über Tagesereignisse nach § 50 UrhG oder durch das Zitatrecht gem. § 51 UrhG gedeckt zu sein.

Pressemitteilung des OLG Köln vom 24. Oktober 2022

V. Kartellrecht

1. BGH: Zur kartellrechtlichen Betroffenheit mittelbarer Abnehmer

Der BGH hatte zur Geltung des zugunsten von Abnehmern anwendbaren Erfahrungssatzes zu entscheiden, demzufolge die im Rahmen eines Kartells erzielten Preise im Schnitt über den Preisen liegen, die sich ohne die wettbewerbsbeschränkende Absprache gebildet hätten. Dieser Erfahrungssatz entfalte auch dann Geltung, wenn die betroffene Ware nicht von einer an dem Kartell beteiligten Muttergesellschaft, sondern von einer Tochtergesellschaft, die aber zu derselben wirtschaftlichen Einheit gehöre, erworben werde. So urteilte der BGH bereits am 28. Juni 2022 (KZR 46/20). 

2. OLG Düsseldorf: Bußgeldverfahren im sog. „Kaffeekartell“ beendet

Das OLG Düsseldorf verurteilte ein Unternehmen, das sich an dem sog. „Kaffeekartell“ beteiligt haben soll, zu einer Geldbuße i.H.v. EUR 20 Mio. (Urteil vom 11. November 2022 – V 1 Kart 1/22 (OWi)), wobei das Gericht bei der Bemessung der Höhe die lange Dauer des Verfahrens sowie die geringere Rolle des Unternehmens im Rahmen der Absprachen und der Marktbedeutung beachtet habe.

Pressemitteilung Nr. 29/2022 des OLG Düsseldorf vom 14. November 2022

VI. Prozessuales und einstweiliger Rechtsschutz

1. BGH: Zeitpunkt des Zugangs von E-Mails im geschäftlichen Verkehr bei Abrufbereitschaft auf Server zu den üblichen Geschäftszeiten

Mit Urteil vom 6. Oktober 2022 (VII ZR 895/21) äußerte sich der BGH zu der Frage des Zugangs von E Mails im geschäftlichen Verkehr. Eine solche E-Mail sei dem Empfänger grds. in dem Zeitpunkt zugegangen, wenn diese innerhalb der üblichen Geschäftszeiten auf dem E-Mail-Server des Empfängers zum Abruf bereitstehe. Hierbei komme es dem BGH zufolge nicht darauf an, wann die E-Mail tatsächlich abgerufen und zur Kenntnis genommen werde.

2. BGH: Einfache Signatur durch „Rechtsanwalt“ ohne weitere Namensangabe nicht ausreichend

Der BGH hat mit Beschluss vom 7. September 2022 (XII ZB 215/22) entschieden, dass eine einfache Signatur i.S.d. § 130a Abs. 3 S. 1 Alt. 2 ZPO die einfache Wiedergabe des Namens am Ende des Textes meine. Diese könne dem BGH zufolge bspw. aus einem maschinenschriftlichen Namenszug unter dem Schriftsatz oder einer eingescannten Unterschrift bestehen, während lediglich das Wort „Rechtsanwalt“ ohne Namensangabe nicht ausreiche. In letzterem Fall könne auch unter Zuhilfenahme des Briefkopfes der Kanzlei keine Zuordnung zu einer Person, welche die Verantwortung für das Schreiben übernimmt, erfolgen.

3. OVG Sachsen: Zeugenvernehmung per WhatsApp-Telefonie nicht zulässig

Das OVG von Sachsen in Bautzen hat bereits am 22. August 2022 mit Beschluss (6 A 122/20.A) entschieden, dass die Vernehmung von an einem anderen Ort befindlichen Personen in einer mündlichen Verhandlung als Zeuge mittels des auf dem Smartphone eines Verfahrensbeteiligten installierten Messenger-Dienstes WhatsApp nicht zulässig sei.

Abonnieren Sie unser „Update Gewerblicher Rechtsschutz und Kartellrecht“, wenn Sie von CMS über wesentliche Entscheidungen in diesen Rechtsgebieten informiert werden möchten:

Newsletter-Button-Blog

*Gemeint sind Personen jeder Geschlechtsidentität. Um der leichteren Lesbarkeit willen wird im Beitrag die grammatikalisch männliche Form verwendet.

Tags: Gewerblicher Rechtsschutz Kartellrecht Service