Bereits seit 2004 gibt es in China eine Rückrufverpflichtung von Automobilherstellern und -importeuren für mangelhafte Fahrzeuge. Am 1. Oktober 2013 traten nun die Garantiebestimmungen für Privatfahrzeuge in Kraft.
Die Bestimmungen konkretisieren die Verpflichtungen der Hersteller, Verkäufer und Reparateure zu den sogenannten „Drei Garantien″: Reparatur, Ersatz und Rückgabe von Privatfahrzeugen. Details fassen wir im englischsprachigen Newsletter „China Insight“ von CMS China zusammen.