24. September 2013
Commercial E-Commerce Recht Europarecht

Gemeinsames Europäisches Kaufrecht wird konkreter

Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments stimmte für den Vorschlag der Europäischen Kommission über ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht.

Der nun lang diskutierte Gesetzentwurf hat durch den Vorschlag eine wichtige Hürde genommen. Wie bereits im Berichtsentwurf  des Ausschusses vom 6. März 2013 angekündigt, beschränkte er den Anwendungsbereich des Gemeinsames Europäisches Kaufrechts auf Fernabsatzverträge, einschließlich Online-Verträge.

Mehr Rechtssicherheit im europäischen Onlinehandel…

Nach Ansicht des Rechtsausschusses wird das Gemeinsames Europäisches Kaufrecht die Rechtssicherheit im grenzüberschreitenden Onlinehandel verbessern. Dadurch würden endlich sowohl Verbraucher als auch Unternehmen von dem enormen Potential des Binnenmarkts voll und ganz profitieren können. Für Verbraucher wird die optionale Wahl des Gemeinsames Europäisches Kaufrecht aufgrund des hohen Verbraucherschutzniveaus interessant werden.

Unternehmen soll das Gemeinsames Europäisches Kaufrecht dabei helfen, ohne große Transaktionskosten zusätzliche Märkte zu erschließen und Produkte in den Mitgliedstaaten auf derselben vertraglichen Grundlage anzubieten. Letztendlich kann dies für die Verbraucher eine breitere Produktpalette zu geringeren Preisen bedeuten.

…oder allgemeine Verunsicherung?

Diese Sichtweise ist jedoch nicht bedenkenlos zu übernehmen. Denn selbst wenn das Gemeinsames Europäisches Kaufrecht es Unternehmen ermöglicht, grenzüberschreitende Fernabsatzverträge auf einer einheitlichen vertraglichen Grundlage abzuschließen, ändert dies nichts daran, dass dieses neue Rechtskonstrukt und vor allem die damit verbundenen Vor- und Nachteile unbekannt sind.

Durch diese anfängliche Rechtsunsicherheit ist absehbar, dass zunächst ein erhöhter Beratungsbedarf entsteht, was wiederum Mehrkosten für Unternehmen bedeutet.  Es ist hingegen eher nicht zu erwarten, dass Unternehmen ihren Kunden ohne vorherige rechtliche Prüfung einen Vertragsschluss nach dem Gemeinsames Europäisches Kaufrecht für grenzüberschreitende Fernabsatzverträge anbieten.

Ob sich das Gemeinsames Europäisches Kaufrecht wirklich durchsetzt und den Wettbewerb in Europa letztlich fördert, kann nur die Zukunft zeigen.

Tags: Binnenmarkt Commercial GEK Gemeinsames Europäisches Kaufrecht Gesetzgebung Onlinehandel