In unserem neuen, künftig regelmäßig erscheinenden Update Commercial 2015 informieren wir über aktuelle Rechtsprechung sowie Gesetzgebung und Trends.
In der ersten Ausgabe des Update Commercial berichten wir für Sie u.a. von Entscheidungen zur Warnpflicht des Herstellers, zur Unzulässigkeit einer „Kassenpacht“ und der kartellrechtswidrigen Beschränkung des Online-Vertriebs von ASICS-Laufschuhen.
EuGH zur Beweislastumkehr
Der EuGH hat eine folgenschwere Entscheidung zur Beweislastumkehr des § 476 BGB getroffen. Die Beweislastumkehr kommt nunmehr bereits dann zur Anwendung, wenn der Verbraucher den Beweis erbringt, dass das verkaufte Gut nicht vertragsgemäß ist und dass die sich fragliche Vertragswidrigkeit binnen sechs Monaten nach der Lieferung des Gutes tatsächlich herausgestellt hat.
Der Handel wird sich nach diesem Urteil auf eine merklich gesteigerte Rücknahmequote einstellen müssen. Auch das Personal, das Gewährleistungsfälle behandelt, sollte im Hinblick auf diese Entscheidung geschult werden. Verbände (z.B. Verbraucherzentralen) dürften schon zeitnah die Praxis testen und Musterverfahren führen.
Rügeobliegenheit bei Direktlieferungen und AGB mit Sonderpreis-Klausel
Zwischenverkäufer sollten im Streckengeschäft immer dafür Sorge tragen, dass der Kunde sie alsbald über einen Mangel informiert. Denn den Zwischenhändler trifft nach aktueller Entscheidung des OLG Köln auch bei Direktlieferung des Herstellers an einen Verbraucher eine Rügeobliegenheit.
Das OLG Karlsruhe entschied, dass eine Klausel in Verbraucher-AGB unwirksam ist, nach welcher Sonderpreise nicht gelten, wenn nicht rechtzeitig gezahlt werde. Wird eine solche rechtswidrige Klausel verwendet, ist sie nicht nur unwirksam und der Preis bleibt der alte (hier: der „Sonderpreis“), es besteht auch die Gefahr der Abmahnung.
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