25. April 2013
Härtere Strafen für Korruptionsdelikte
Compliance Service

Härtere Strafen für Korruptionsdelikte

Sowohl der Deutsche Bundestag als auch die Europäische Kommission arbeiten an neuen Regelungen, um Geldwäsche und Bestechung schärfer zu sanktionieren. Funktionierende Compliance-Mechanismen werden für Unternehmen daher noch wichtiger. Über die Details der geplanten Änderungen und weitere wichtige Entwicklungen informieren wir Sie in unserem aktuellen Update Compliance.

Die OECD hatte in einem Prüfbericht kritisiert, dass in Deutschland die Bußgelder für Bestechungsdelikte zu gering seien. Der Gesetzentwurf des Justizministeriums zur Novellierung der §§ 30, 130 OWiG sieht denn auch eine deutliche Erhöhung des Bußgeldrahmens vor. Außerdem sollen sich Unternehmen der Haftung nicht mehr so einfach entziehen können wie bisher.

Zudem berichten wir im Newsletter über den Änderungsvorschlag der Europäischen Kommission zur Vierten Geldwäscherichtlinie. Auch hier sind verschärfte Regeln zu erwarten. Weitere Themen des Updates sind die Risiken für mittelständische Unternehmen, die ungewollt in illegale Karussellgeschäfte einbezogen werden und mit welchen Vorsichtsmaßnahmen sie sich davor schützen können.

Unsere Autoren erläutern darüber hinaus die Tücken von Compliance-Klauseln und geben Tipps für Interne Untersuchungen.

Inhalt:

// Editorial

// Die Novellierung der §§ 30, 130 OWiG

// Vorschlag der Europäischen Kommission zur Vierten Geldwäscherichtlinie

// Karussellgeschäfte, Risiken für den Mittelstand

// Compliance-Klauseln – ein neues Phänomen

// Interne Untersuchungen: Auskunftspflicht und Fragerecht

Tags: Bestechung Compliance-Klausel Interne Untersuchung Karussellgeschäft Vierte Geldwäscherichtlinie