10. August 2017
Tarifunfähigkeit
Dispute Resolution

Streitvermeidung vor Streitbeilegung: Reformvorschläge zum neuen FIDIC Yellow Book

Die beiden wichtigsten FIDIC-Verträge werden derzeit umfassend überarbeitet. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Reformvorschläge zum Streitbeilegungsverfahren vor.

Internationale Großbauvorhaben werden heute überwiegend über die von der Fédération Internationale des Ingénieurs Conseils (FIDIC) herausgegebenen Standardvertragsbedingungen abgewickelt. Große Bedeutung haben die Vertragswerke zum Beispiel beim Bau von Off-Shore-Windparks. Sie werden darüber hinaus bei Bauvorhaben eingesetzt, die von internationalen Entwicklungsbanken, wie der Weltbank, finanziert werden.

Insgesamt sind bisher sieben Varianten der FIDIC-Vertragsbedingungen erschienen. Die beiden bedeutendsten FIDIC-Verträge sind die Conditions of Contract for Construction („FIDIC Red Book″) und die Conditions of Contract for Plant and Design-Build („FIDIC Yellow Book″). Der Anwendungsbereich des jeweiligen Vertrags bestimmt sich dabei in der Regel danach, ob die Projektplanung maßgeblich durch den Auftraggeber (dann FIDIC Red Book) oder durch den Unternehmer (dann FIDIC Yellow Book) erbracht wird.

Beide Regelwerke werden derzeit umfassend überarbeitet. Die Veröffentlichung des neuen FIDIC Yellow Book wird noch in diesem Jahr erwartet. Es ist dabei davon auszugehen, dass die hinsichtlich des FIDIC Yellow Book vorgeschlagenen Anpassungen des Streitbeilegungsmechanismus auch bei der Novellierung des FIDIC Red Book übernommen werden.

Gestuftes Verfahren zur Streitvermeidung und -beilegung

Die FIDIC-Verträge datieren in ihrer jetzigen Form aus dem Jahr 1999 und setzen im Rahmen der Streitbeilegung auf ein gestuftes Verfahren, das sich aus Adjudikation, Verhandlungen und Schiedsverfahren zusammensetzt. Ansprüche (claims) sind zunächst binnen kurzer Fristen (28 bzw. 42 Tage) beim sogenannten Engineer anzumelden. Hierbei handelt es sich um eine vom Auftraggeber benannte Person, die einerseits Aufgaben der Vertragsadministration übernimmt, andererseits aber auch im Vorfeld der Streitbeilegung als neutrale Instanz „Feststellungen″ (determinations) trifft.

Dieses für die deutsche Baupraxis ungewöhnliche Aufgabenspektrum verdeutlicht die Nähe der FIDIC-Verträge zum anglo-amerikanischen Recht, das das Rollenbild des Engineer schon seit dem Ende des 18. Jahrhunderts kennt.

Erste Stufe: Dispute Adjudication Board

Wenn der Engineer eine entsprechende Feststellung getroffen hat und eine Partei mit dieser Feststellung nicht einverstanden ist, liegt eine Streitigkeit (dispute) vor. Diese gilt es sodann im Rahmen des Streitbeilegungsverfahrens zu lösen. Das FIDIC Red und Yellow Book sehen hierfür auf einer ersten Stufe ein sogenanntes Dispute Adjudication Board („DAB″) vor, das den Streit in kurzer Zeit und (möglichst) ohne Rückgriff auf ein Schiedsverfahren oder ein ordentliches Gerichtsverfahren beenden soll.

Das DAB besteht in der Regel aus drei sachverständigen Adjudikatoren (z.B. Ingenieure, Architekten oder bauerfahrene Juristen). Diese werden entweder – wie im FIDIC Red Book standardmäßig vorgesehen – bereits mit der Aufnahme der Bauarbeiten bestellt (full-term DAB). Dagegen sah das FIDIC Yellow Book bislang ein ad-hoc DAB vor. Hier werden die Adjudikatoren erst bestellt, sobald eine Streitigkeit vorliegt.

Das DAB soll seine Entscheidung im Regelfall innerhalb von 84 Tagen nach Erhalt des verfahrenseinleitenden Schriftstückes treffen. Wird diese Frist nicht eingehalten, entfaltet die Entscheidung für die Parteien keinerlei Bindungswirkung. Dagegen ist eine innerhalb der Frist getroffene Entscheidung für die Parteien vorläufig bindend und muss unverzüglich befolgt werden.

Anschließend haben die Parteien 28 Tage Zeit, um zu entscheiden, ob sie die Entscheidung des DAB akzeptieren oder eine Notice of Dissatisfaction („Notice″) abgeben. Wird keine Notice abgeben, wird die Entscheidung endgültig bindend. Sie kann dann auch nicht mehr zum Gegenstand eines Schiedsverfahrens oder eines ordentlichen Gerichtsverfahrens gemacht werden.

Zweite Stufe: Schiedsverfahren oder staatliches Gericht

Hat hingegen eine der Parteien eine Notice abgegeben, sehen die FIDIC-Verträge zunächst einen (weiteren) Versuch einer gütlichen Einigung zwischen den Parteien vor. Erst 56 Tagen nach der Abgabe der Notice können die Parteien ein (Schieds-)Gericht anrufen. Dabei bleibt die DAB-Entscheidung bis zu einer endgültigen Entscheidung des Schiedsgerichts verbindlich.

Standardmäßig sehen die FIDIC-Verträge die Durchführung eines Schiedsverfahrens nach der Schiedsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) vor. Die Parteien können aber hiervon abweichen und eine andere Schiedsordnung oder sogar eine Streitentscheidung durch staatliche Gerichte vereinbaren. Die Durchführung des DAB-Verfahrens stellt dabei nach Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts und des UK Technology and Construction Court eine zwingende Voraussetzung für die Durchführung eines anschließenden Schiedsverfahrens bzw. eines ordentlichen Gerichtsverfahrens dar.

Reformbedarf und vorgeschlagene Neuerungen

Das neue FIDIC Yellow Book sieht als wichtige Neuerung die Einführung einer Regelung zur Durchsetzbarkeit von vorläufig bindenden DAB-Entscheidungen vor. Hiernach soll die Nichtbefolgung einer vorläufig bindenden DAB-Entscheidung durch eine Partei von der anderen Partei direkt im Schiedsverfahren geltend gemacht werden können.

Die Frage der Durchsetzbarkeit von vorläufig bindenden DAB-Entscheidungen war in den vergangenen Jahren mehrfach Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen, insbesondere in den singapurischen Persero-Verfahren. Hierbei stand die Frage im Raum, ob die Nichtbefolgung einer DAB-Entscheidung eine neue Streitigkeit darstellt, die zunächst erneut durch das DAB entschieden werden muss. Der Entwurf des FIDIC Yellow Book stellt jetzt klar, dass die Nichtbefolgung von sowohl endgültigen als auch vorläufig bindenden DAB-Entscheidungen unmittelbar zum Gegenstand eines Schiedsverfahrens gemacht werden kann.

Stärkung der streitvermeidenden Funktion des DAB

Eine weitere wichtige Änderung betrifft unmittelbar die Funktion des DAB. Die FIDIC macht diese Änderung bereits durch die neue Bezeichnung „Dispute Adjudication/Avoidance Board″ kenntlich. In den neuen Verträgen sollen die DAB grundsätzlich als full-term DAB ausgestaltet sein und (stärker) streitvermeidend tätig werden. Das neue FIDIC Yellow Book gibt den Parteien ausdrücklich die Möglichkeit, das DAB bereits im Vorfeld einer Streitigkeit anzurufen. So können sie das DAB anrufen, um allgemein um Unterstützung zu bitten oder Meinungsverschiedenheiten auf informeller Basis zu erörtern.

Weitere zu erwartende Anpassungen betreffen die Vereinheitlichung des Verfahrens zur Anmeldung von Ansprüchen. Zudem soll die obligatorische Frist zwischen Adjudikation und Schiedsverfahren, innerhalb derer die Parteien eine einvernehmliche Lösung des Streits anstreben sollen von 56 auf nunmehr 28 Tage verkürzt werden.

Reformvorschläge sind aus praktischer Sicht zu begrüßen

Die (klarstellende) Anpassung der FIDIC-Verträge zur Durchsetzbarkeit von vorläufig bindenden DAB-Entscheidungen ist in jedem Fall zu begrüßen. Auch die Stärkung der streitvermeidenden Funktion des DAB ist grundsätzlich positiv zu sehen. Allerdings kann die Doppelfunktion des DAB als „informeller Berater″ der Parteien einerseits und „Streitentscheider″ anderseits zu neuen Konfliktsituationen führen. Denn oftmals sind diese beiden Funktionen nicht kompatibel. Eine abschließende Bewertung muss aber der Veröffentlichung der finalisierten Vertragsbedingungen vorbehalten bleiben. Klar ist aber schon jetzt: Die Verwender der zukünftigen Vertragsbedingungen sollten umsichtig prüfen, ob der FIDIC-Streitbelegungsmechanismus ihren spezifischen Bedürfnissen entspricht.

Tags: adjudikation Dispute Resolution FIDIC Reform Yellow Book