3. Dezember 2010
Tarifunfähigkeit
Dispute Resolution

Wie streite ich richtig alternativ? – Eine kurze Einführung in die DIS-Konfliktmanagementordnung

Immer häufiger werden bei Streitigkeiten zwischen Unternehmen neben dem bereits etablierten Instrument „Schiedsverfahren″ als Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit auch sogenannte ADR (Alternative Dispute Resolution) – Verfahren durchgeführt. Die am häufigsten vorkommenden und bekanntesten Spielarten hierbei sind Mediation, Schlichtung und Adjudikation. Während Mediation und Schlichtung den Konsensgedanken und die vermittelnde Tätigkeit eines Mediators/Schlichters zwischen den zerstrittenen Parteien in den Vordergrund stellen, sieht die Adjudikation eine vorläufig bindende Entscheidung eines neutralen Dritten vor.

Jedoch besteht häufig das Problem, dass nicht jede Streitbeilegungsmethode für jeden Konflikt gleich geeignet ist. Faktoren, die die Auswahl der richtigen Methode bestimmen sollten, sind beispielsweise die Art und Dauer des Konflikts, die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien und die Art des streitigen Gegenstands (z.B. langjährige Lieferbeziehungen oder komplexe Anlagenbauprojekte). Um diesem Problem zu begegnen, hat die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) vor kurzem die DIS-Konfliktmanagementordnung (DIS-KMO) zur Verfügung gestellt.

Dieses Regelwerk sieht vor, dass Parteien für gegenwärtige oder künftige Streitigkeiten die Durchführung eines Konfliktmanagementverfahrens vereinbaren können. Dieses vertrauliche Verfahren ist dem eigentlichen Streitbeilegungsverfahren vorgeschaltet und hat den alleinigen Zweck, die für den vorliegenden Streit oder die vorliegende Geschäftsbeziehung geeignetste Streitbeilegungsmethode festzulegen.

Beantragen die Parteien ein solches Verfahren bei der DIS, benennt diese einen unabhängigen und unparteilichen Konfliktmanager. Dieser erörtert gemeinsam mit den Parteien die Natur des vorliegenden Streits und/oder der vorliegenden Geschäftsbeziehung, die Ziele der jeweiligen Partei und erstellt, ebenfalls in Kooperation mit den Parteien, einen Konfliktmanagementplan, der das anzuwendende Streitbeilegungsverfahren, die anzuwendende Verfahrensordnung und ggfs. weitere Rahmenbedingungen festlegt. Dieser Konfliktmanagementplan wird von den Parteien unterzeichnet und dient als „Roadmap″ für das weitere Vorgehen bezüglich der Streitigkeit. Kommen die Parteien zu keiner Einigung hinsichtlich des Konfliktmanagementplans, wird das Verfahren beendet.

Die Parteien tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte. Die DIS, die das Verfahren administrativ unterstützt, erhält hierfür eine Gebühr von EUR 500,00 netto. Der Konfliktmanager erhält ein Honorar von EUR 2.500,00 netto zuzüglich Auslagen.

Dieses neue Verfahren kann insbesondere in komplexen Projekten ein wertvolles Instrument zur Auswahl der geeigneten Streitbeilegungsmethode sein. Allzu häufig vereinbaren die Parteien Verfahren, die für das konkrete Projekt oder den vorliegenden Streit nicht geeignet sind. Dies soll durch die DIS-KMO vermieden werden. Angesichts der überschaubaren Zeitdauer und Kosten kann es daher sinnvoll sein, die Durchführung eines solchen Konfliktmanagementverfahrens zu Beginn einer Streitigkeit oder Geschäftsbeziehung zu vereinbaren. Wie gut dieses Verfahren in der Praxis angenommen wird, bleibt allerdings abzuwarten.

Nähere Information zur DIS-KMO können unter http://www.dis-arb.de/ abgerufen werden.

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