4. August 2016
Acqui-Hire
Corporate / M&A

Acqui-Hire – Neuer Transaktions-Trend der Industrie

Acqui-Hire kommt in Zeiten digitalen Wandels erhebliche Bedeutung zu. Was es bei Acqui-Hire-Transaktionen zu beachten gilt und welche Chancen entstehen.

Die Digitalisierung der Industrie ist unter dem Stichwort „Industrie 4.0″ in aller Munde. Bald könnte auch der Begriff des „Acqui-Hire“ oder der „Acqui-Hire-Transaktion“ dazukommen.

In vielen Branchen kommt es durch die Digitalisierung zu einer echten „Disruption″, einer Unterbrechung und Verdrängung des bisherigen Geschäftsmodells. Dazu zählt beispielsweise die Automobilindustrie (Elektromobilität, vernetztes Fahren), die Energiewirtschaft (erneuerbare Energien, dezentrale Energieerzeugung) oder auch der traditionellen Maschinenbau (machine to machine-Kompatibilität).

Oftmals wird die Digitalisierung der Industrie dabei durch Start-ups vorangetrieben, deren Kapital weniger in kapitalintensiven Maschinen und Anlagen, als vielmehr in den Köpfen der Mitarbeiter oder eigenentwickelten Anwendungen und Geschäftsmodellen liegt. Hier bekommen die „Acqui-Hire-Transaktionen“ ihre enorme Bedeutung. Denn am M&A-Markt kommt es immer wieder zu Transaktionen, bei denen größere Unternehmen kleinere oder auch größere Start-up-Teams, die den digitalen Wandel vorantreiben, im Wege des „Acqui-Hire″ übernehmen.

Der Begriff „Acqui-Hire“

Der Begriff „Acqui-Hire″ setzt sich aus den Begriffen „Acquisition″ und „Hire″ zusammen. Mit Acqui-Hire gemeint ist die gezielte Übernahme von Arbeitnehmern, um diese im eigenen Unternehmen anzustellen. Insbesondere in Start-ups sind die Arbeitnehmer häufig das wertvollste Asset. So verwundert es nicht, dass der Begriff des Acqui-Hire seine Prägung in gerade diesem Umfeld gefunden hat. Dennoch ist diese Form der Arbeitnehmerübernahme inzwischen in alle Unternehmensbereiche vorgedrungen.

Außer in der Technologie-Branche, wo der Begriff „Acqui-Hire″ oft im Zusammenhang mit einer Strategie zur Insolvenzabwehr gebraucht wird, spielen Acqui-Hire-Transaktionen auch in Branchen, in denen der Fachkräftemangel groß ist, mittlerweile eine wichtige Rolle. Umso spannender ist ein Blick auf die genaue Ausgestaltung, die Chancen und Risiken der rechtlichen Ausgestaltung.

Was ist nun das Besondere an der rechtlichen Ausgestaltung bei Acqui-Hire-Transaktionen?

Acqui-Hire-Transaktion als Share-Deal

Ein Team von Mitarbeitern kann sowohl im Wege eines Share- als auch im Wege eines Asset Deals übernommen werden. Wird die Acqui-Hire-Transaktion als Share Deal durchgeführt, ohne dass der Käufer 100% der Anteile an der Zielgesellschaft erwirbt und handelt es sich bei dem Zielunternehmen um eine Aktiengesellschaft, verhandeln die Parteien häufig ein sogenanntes „Business Combination Agreement″ unter Beteiligung des Zielunternehmens.

In dem Business Combination Agreement wird der Vorstand der Aktiengesellschaft vor allem Zugeständnisse im Hinblick auf den Erhalt von Arbeitsplätzen und Standorten fordern. Wie aufwändig die Verhandlung eines solchen Business Combination Agreements ist, hängt auch davon ab, welche Pläne der Käufer mit dem Zielunternehmen verfolgt und wie vollständig die Integration in die Strukturen des Käufers ausfallen soll.

Acqui-Hire-Transaktion als Asset-Deal

Ein Acqui-Hire Asset Deal wird in der Regel über den Abschluss von dreiseitigen Vereinbarungen umgesetzt. Beteiligt sind die Mitarbeiter, der Käufer als neuer Arbeitgeber und der Verkäufer. Auf diese Weise kann der Käufer die neuen Mitarbeiter in die eigene Personal- und Vergütungsstruktur integrieren.

Aus Sicht des Käufers ist zu beachten, dass auch bei einem Acqui-Hire Asset Deal die Regelung des § 613 a BGB über die Folgen des Betriebsübergangs Anwendung finden kann. Dies wird dann relevant, wenn zwar die Hauptbelegschaft, aber nicht alle Mitarbeiter die dreiseitigen Vereinbarungen der Acqui-Hire-Transaktion akzeptieren. Der Betriebsübergang bewirkt, dass auch die Mitarbeiter auf den Käufer übergehen, welche die dreiseitige Vereinbarung nicht akzeptiert haben. Der Käufer hat damit ein großes Interesse, dreiseitige Vereinbarungen mit allen Mitarbeitern abzuschließen und hierfür ein attraktives Gesamtpaket für die gesamte Belegschaft zu schnüren.

Herausforderungen bei der Due Diligence

Eine Due Diligence bei Start-up-Unternehmen kann den Käufer vor einige Herausforderungen stellen. Das gilt vor allem dann, wenn auf der Seite des Käufers ein Konzern steht. Oft verfügt ein Start-up-Unternehmen nicht über Strukturen, die denen eines Konzerns vergleichbar sind. So halten die Bereiche Finance, Controlling, Vertrieb oder Marketing mit dem schnellen Wachstum eines Start-ups oft nicht Schritt.

Im Rahmen der Due Diligence muss sich der Käufer daher darauf einstellen, nicht alle Informationen und Auswertungen in der gewohnt aufbereiteten Form oder eine klare und festgeschriebene Strategie über einen Zeitraum von mehreren Jahren vorzufinden. Hierin kann jedoch, neben dem Erwerb hochqualifizierter Mitarbeiter, eine weitere Chance eines Acqui-Hire liegen.

Eine Neuordnung der betroffenen Bereiche nach Abschluss der Acqui-Hire-Transaktion bietet Potential für eine Steigerung der Effizienz und eine positive Entwicklung des Investments. Häufig wird der Käufer aus diesem Grund nach Abschluss der Acqui-Hire-Transaktion einen Geschäftsführer oder Vorstand mit Expertise in dem betreffenden Bereich, z.B. Finance, in die jeweilige Gesellschaft entsenden.

Key-Expert Treffen und Abwerbeverbote

Aus Sicht des Käufers, der im Ergebnis ein Arbeitnehmer-Team übernimmt, wird es darauf ankommen, schon in einer frühen Phase der Due Diligence Kontakt zumindest zu den Schlüsselarbeitnehmern herzustellen. Im Spannungsfeld zwischen kartellrechtlichen Restriktionen, einer nicht zu frühen Verunsicherung der Arbeitnehmer und dem Interesse des Käufers an einer umfassenden Informationsgewinnung aus erster Hand können sogenannte „Key Expert-Treffen″ helfen.

In der Regel werden auch im Zielunternehmen bestimmte Schlüsselmitarbeiter frühzeitig in die Planung und Durchführung der Acqui-Hire-Transaktion eingeweiht. Treffen mit diesen Schlüsselmitarbeitern und Gespräche zu bestimmten Schlüsselthemen wie HR und Finance können zum einen das Informationsbedürfnis des Käufers befriedigen. Zum anderen kann eine erste Vertrauensbasis für die künftige Zusammenarbeit geschaffen werden.

Aus Sicht des Verkäufers wiederum wird es bereits in einer frühen Phase der Acqui-Hire-Transaktion erforderlich sein, ein Abwerbeverbot zu vereinbaren. Dieses verhindert, dass der Käufer nach durchgeführter Due Diligence mit Key-Expert-Treffen von der Transaktion Abstand nimmt, zugleich aber die jeweiligen Schlüsselmitarbeiter abwirbt. Darüber hinaus wird der Verkäufer über spezielle Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA) sowohl mit den Schlüsselmitarbeitern als auch mit dem Käufer sicherstellen müssen, dass die geplante Transaktion und die in diesem frühen Stadium ausgetauschten Informationen vertraulich bleiben.

Typische Themen bei Vertragsverhandlungen einer Acqui-Hire-Transaktion

Bei einer Acqui-Hire-Transaktion wird das Thema Arbeitnehmererfindungen und deren ordnungsgemäße Abwicklung für den Käufer eine wichtige Rolle spielen. So ist es üblich, dass Mitarbeiter des Zielunternehmens die Rechte an ihren Erfindungen im Rahmen laufender Projekte an die jeweiligen Kunden abtreten. Zumeist ohne hierfür eine ausreichende Vergütung von dem Kunden oder der Zielgesellschaft erhalten zu haben. Der Käufer wird hierfür eine Freistellung verlangen, um das zum Teil erhebliche Risiko von Ansprüchen der Arbeitnehmer auf den Verkäufer abzuwälzen.

Insbesondere wenn die Gründer und Anteilseigner des Start-ups nicht Bestandteil der künftigen Strategie des Käufers sind, kommt den Wettbewerbsverboten im Rahmen der Vertragsgestaltung bei Acqui-Hire-Transaktionen eine erhebliche Bedeutung zu. Der Käufer wird sehr großen Wert darauf legen, die Anteilseigner möglichst langfristig und engmaschig im Rahmen eines Wettbewerbsverbots zu binden. Hierbei sind die engen gesetzlichen Vorgaben zu beachten.

Schließlich wird auch im Rahmen der Vertragsgestaltung der Acqui-Hire-Transaktion das Thema der Incentives für die Führungskräfte und die Schlüsselmitarbeiter relevant. Hier muss der Käufer eine Strategie wählen, die Kontinuität auf der Führungsebene gewährleistet. Dies ist ein erheblicher vertrauensbildender Faktor für die gesamte Belegschaft und deren Zufriedenheit in den neuen Unternehmensstrukturen.

Post Merger Integration

Wie dargestellt, kann gerade der Kontrast zwischen organisch gewachsenem Start-up und einem Konzern mit etablierten Organisationsstrukturen Konfliktpotential mit sich bringen. Hier bieten sich Übergangsregelungen an, welche zum Beispiel die schrittweise Einführung von konzerninternen Richtlinien vorsehen können.

Da die Mitarbeiter eines Start-ups oft ein anderes Arbeiten gewohnt sind, sollte die Heranführung an die etwas strafferen Konzernstrukturen behutsam erfolgen. Zugleich kann hierin eine Chance für Synergieeffekte und Effizienzsteigerungen liegen. Im Rahmen der Post Merger Integration kommt es daher für beiden Seiten besonders darauf an, die Bereiche mit Nachholbedarf zu identifizieren. Dies können beispielsweise Marketing, Vertrieb und Controlling sein. Hier muss nun Schritt für Schritt an die neuen Strukturen herangeführt werden.

Kommunikation ist entscheidend

Die Kommunikation zwischen Käufer, Verkäufer und Zielgesellschaft bzw. den Mitarbeitern ist in jeder Phase einer Acqui-Hire-Transaktion von ganz wesentlicher und besonderer Bedeutung. Schon im Rahmen der Due Diligence werden sich in der Regel erste Berührungspunkte zwischen Käufer und künftigen potenziellen Mitarbeitern ergeben.

Um eine Verunsicherung der Belegschaft zu vermeiden, kann es im Interesse aller Beteiligten sein, schon frühzeitig die Pläne des Käufers im Hinblick auf die Zukunft der Mitarbeiter zu kommunizieren und ein schlüssiges Integrationskonzept zu präsentieren. Damit rückt das Thema Post Merger Integration viel früher als üblich in den Vordergrund.

Acqui-Hire – Die Chance auf das Beste aus zwei Welten

Die Bedeutung von Acqui-Hire-Transaktionen in disruptiven Industrien dürfte in naher Zukunft zunehmen. Die Geschwindigkeit der Digitalisierung macht es erforderlich, schnell kleinere oder auch größere Teams von hochqualifizierten Mitarbeitern einzusetzen, um so den Wandel der klassischen Industrien zu Technologiekonzernen voranzutreiben.

Neben den rechtlichen Besonderheiten von Acqui-Hire-Transaktionen sehen sich Käufer, Verkäufer sowie das Zielunternehmen insbesondere der Herausforderung ausgesetzt, die Mitarbeiter durch geeignete Anreize und eine klare sowie strukturierte Kommunikation aus den Start-up-Strukturen in die für die Mitarbeiter oft ungewohnte Welt eines Konzerns zu überführen.

Tags: Acqui-Hire Gesellschaftsrecht / M&A