9. Februar 2015
Aktienkurs
Aktienrecht

Börsengänge 2014 – Come in and find out?

International war das Jahr 2014 ein Rekordjahr für IPOs: Die Zahl der Börsengänge war so hoch wie seit dem Höhepunkt des Neuen Marktes um die Jahrtausendwende nicht mehr.

International war das Jahr 2014 ein Rekordjahr für IPOs: Die Zahl der Börsengänge war so hoch wie seit dem Höhepunkt des Neuen Marktes um die Jahrtausendwende nicht mehr. Getrieben wurde dieser Trend hauptsächlich von IPOs in den USA und China, allen voran des chinesischen Onlineriesen Alibaba. Wesentliche Gründe waren regionale Besonderheiten und die hohe Liquidität im Markt sowie positive Kursentwicklungen an den Börsen.

In Deutschland war die Zahl der Börsengänge eher durchschnittlich. Insgesamt gab es in 2014 sieben Börsengänge deutscher Unternehmen und elf Börsengänge ausländischer Unternehmen in Frankfurt. Darunter waren allerdings einige großvolumige Emissionen wie Zalando und Rocket Internet. Für das Jahr 2015 wird eine vergleichbare Zahl von Börsengängen in Deutschland erwartet.

Trend an die Börse?

Geht der Trend also an die Börse? Aus wirtschaftlicher Sicht womöglich schon. Aus rechtlicher Sicht könnten die immer höheren regulatorischen Anforderungen an börsennotierte Unternehmen dagegen zum Hemmschuh werden.

Selbst im bislang schwächer regulierten Freiverkehr halten über die europäische Marktmissbrauchsverordnung bald verschärfte Veröffentlichungs- und Transparenzpflichten Einzug. Beispielhaft genannt seien die Pflicht zur Veröffentlichung von Insiderinformationen in einer Ad hoc-Mitteilung oder von Geschäften von Führungspersonen mit Aktien der eigenen Gesellschaft (sog. „Directors‘ Dealings″).

Aus Sicht der Anleger ist die höhere Transparenz zunächst positiv. Die steigenden Anforderungen und Kosten könnten allerdings dazu führen, dass vor allem kleineren Unternehmen der Zugang zu Risikokapital erschwert wird.

Gleichzeitig hohe Zahl von Börsenabgängen

Indes war in Deutschland in den letzten Monaten zugleich eine hohe Zahl von Börsenabgängen zu verzeichnen. Dabei machen sich die Unternehmen eine Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zunutze, wodurch die Anforderungen an die Durchführung eines regulären Delisting deutlich abgeschwächt wurden. Anders als früher ist kein Beschluss der Hauptversammlung und kein Abfindungsangebot an die Aktionäre mehr nötig. Vielmehr genügt ein einfacher Vorstandsbeschluss. Als Gründe für die Beendigung der Notierung werden meist deutliche Kosteneinsparungen genannt.

Hinzu kommt, dass die Börse zur Eigenkapitalversorgung teils nicht benötigt wird und die geringere Transparenz Konkurrenten den Einblick in die geschäftlichen Verhältnisse erschwert. Für die Aktionäre ist der Börsenrückzug meist finanziell schmerzhaft. Mit der Ankündigung des Rückzugs sind in der Regel erhebliche Kurseinbußen verbunden, weil die Handelbarkeit der Aktien außerhalb der Börse deutlich beschränkt ist.

Erleichterung des Zugangs zu Risikokapital

Die EU-Kommission und die Bundesregierung haben erklärt, mittelständischen und Start-up-Unternehmen solle der Zugang zu Risikokapital erleichtert werden. Wenn sie dieses Ziel ernst nehmen, sollten die regulatorischen Anforderungen an kleinere börsennotierte Unternehmen nicht überspannt werden.

Auch nutzen die strikten Vorgaben den Anlegern wenig, wenn sie befürchten müssen, dass ihre Aktien aufgrund eines einfachen Vorstandsbeschlusses wieder von der Börse verschwinden. Das hat nicht nur sinkende Kurse zur Folge, sondern reduziert auch die Transparenz für die Aktionäre auf das aktienrechtliche Mindestmaß: Es werden nur noch einmal im Jahr der Jahresabschluss nebst Lagebericht vorgelegt und die Hauptversammlung abgehalten.

Dass höchste Transparenzstandards aus Anlegersicht nicht immer alles sind, hat der größte deutsche Börsengang des Jahres 2014 gezeigt: Die Aktie von Rocket Internet notiert nämlich lediglich im Freiverkehr.

Tags: Börsengänge IPO