22. Dezember 2010
Corporate / M&A

Jetzt aber schnell: Bis zu 25.000 € Ordnungsgeld bei fehlender Offenlegung des Jahresabschlusses

Es ist wieder soweit: Zum 31.12. läuft die Frist zur Offenlegung der Jahresabschlüsse für das Jahr 2009 ab (§ 325 HGB). Dies betrifft insbesondere auch jede GmbH.

Noch ist Zeit der Veröffentlichungspflicht des § 325 HGB freiwillig nachzukommen. Im Januar 2011 meldet die Bundesanzeiger Verlagsges mbH dem Bundesamt für Justiz dann automatisch alle säumigen Unternehmen. Im ersten Quartal 2011 wird das Bundesamt für Justiz dann diese anmahnen und ein Ordnungsgeld in Höhe von mindestens EUR 2.500 androhen, die Obergrenze liegt bei EUR 25.000.-. Bereits für die 1. Mahnung fällt aber schon eine Mahngebühr gemäß JVKostO von EUR 50.- an.

Das Bundesamt für Justiz kann das Ordnungsgeld übrigens nicht nur gegen das Unternehmen, sondern auch gegen die säumigen Geschäftsführer persönlich verhängen. Zudem besteht das Gefahr, dass das säumige Unternehmen versuchen, wegen eines festgesetzten Ordnungsgeldes bei den Geschäftsführern Regress zu nehmen, weil diese die Offenlegungspflicht verletzt haben.

Tags: Bundesanzeiger Frist Geschäftsführer GmbH Jahresabschluss Offenlegung § 325 HGB