"Purchase Price Adjustment" und "Locked Box" sind unterschiedliche Methoden der Kaufpreisbemessung. Wir zeigen auf, was sich dahinter verbirgt.
Entscheiden sich die Parteien einer M&A-Transaktion für eine Kaufpreisanpassung (Purchase Price Adjustment), einigen sie sich zunächst auf einen zum Vollzug der Transaktion (Closing) fälligen Basiskaufpreis, der auf den Verhandlungen und den in der Due Diligence ausgewerteten Informationen beruht.
Dieser Basiskaufpreis wird nach Closing auf Grundlage einer Stichtagsbilanz angepasst. Sinn dieser Gestaltung ist es, die Risiken in der Zeit zwischen Signing und Closing adäquat zwischen den Parteien zu verteilen. Anpassungskriterien können u.a. Working Capital, cash/debt, Eigenkapital, Umsatz, Gewinn oder transaktionsspezifische Werte sein. Am weitesten verbreitet ist das Working Capital Adjustment mit einem Anteil von 28 Prozent der Kaufpreisanpassungsregelungen.
Mit 26 Prozent ebenfalls häufig ist eine Regelung, wonach das Unternehmen „cash free/debt free″ erworben wird. Hierbei werden dem Basiskaufpreis die liquiden Mittel des Unternehmens hinzugerechnet und die Finanzverbindlichkeiten abgezogen, um das sog. Equity Value abzubilden. Der Kaufvertrag enthält detaillierte Regelungen zu Aufstellung und Prüfung der Stichtagsbilanz. Basierend auf dem Ergebnis der Stichtagsbilanz errechnet sich die Kaufpreisanpassung zugunsten des Käufers oder des Verkäufers.
Unterschied „Locked Box″ zu „Purchase Price Adjustment″
Anders als beim Purchase Price Adjustment findet beim Locked Box-Mechanismus keine nachträgliche Kaufpreisanpassung statt. Der Kaufpreis errechnet sich aus dem letzten Jahresabschluss oder einem sonstigen (geprüften) Zwischenabschluss und wird auf diesen Zeitpunkt fixiert. Bildlich gesprochen wird das Unternehmen zu diesem Zeitpunkt „in einer Kiste verschlossen″. Um Manipulationsversuchen zwischen der maßgeblichen Bilanz und dem Closing zu begegnen, wird geregelt, dass bis zum Closing keine Mittel aus der Gesellschaft abfließen dürfen; die Kiste wird″ abgedichtet″ (sog. „no leakage″ Klauseln). Um dem Verkäufer die nötige Handlungsfreiheit zu erhalten, werden Ausnahmen, insbesondere für Zahlungen im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs vereinbart (sog. „permitted leakage″).
Kaufpreisanpassungsmechanismen fanden sich im Jahr 2011 in 47 Prozent der europäischen M&A-Transaktionen; in den USA sind sie mit 82 Prozent der Fälle deutlich beliebter.
Entschieden sich die Parteien gegen eine Kaufpreisanpassung, kam in 38 Prozent der Fälle ein Locked Box-Mechanismus zum Einsatz, was einen deutlichen Anstieg gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Die Entscheidung, wie der Kaufpreis bestimmt wird, hängt oft von der Größe der Transaktion, aber auch von ihrem Zeitpunkt ab. Die Erstellung der für die Kaufpreisanpassung erforderlichen Stichtagsbilanz und das Verfahren zu ihrer Überprüfung sind aufwendig und kostenintensiv. Dementsprechend sind Kaufpreisanpassungen vor allem in großen Transaktionen üblich. Das Locked Box-Konzept ist vor allem attraktiv, wenn der letzte geprüfte Abschluss noch nicht lange zurückliegt und als Grundlage dienen kann. Zudem wird das Locked Box-Konzept von Finanzinvestoren auf Verkäuferseite häufig favorisiert. Von den Käufern verlangt dies allerdings eine besonders sorgfältige Financial Due Diligence, da nachträgliche Anpassungen gerade nicht vorgesehen sind.
Hier geht es zu den weiteren Folgen unserer Serie (Siehe auch: CMS European M&A Study 2012 und CMS M&A Glossar, bestellbar auf unserer Website). Zuvor haben wir auf dem Planeten M&A Grundlagenforschung betrieben.