Strategische Investitionen in Life-Science-Start-ups: Chancen, Risiken und wichtigste Dos & Don'ts für erfolgreiche Kooperationen – plus ELSC als Rückenwind.
Der Life-Science-Sektor – insbesondere mit seinen Bereichen Biotechnologie, Pharma und MedTech – zählt zu den innovations- aber auch zugleich kapitalintensivsten Branchen und ist ein zentraler Treiber für Wachstum, technologische Souveränität und Krisenresilienz in Europa. Dabei verlagern sich Forschung und Entwicklung zunehmend in kleinere, hochspezialisierte und agilere Unternehmen, was die Rolle von Start-ups als Quelle disruptiver Innovationen weiter stärkt. M&A- und Venture-Aktivitäten großer und mittelständischer Unternehmen, sogenannter Corporates, nehmen deshalb stetig zu, um den eigenen Innovationsdruck zu adressieren und den „Finger am Puls der Zeit“ zu behalten.
Die Förderung von Biotechnologie, gerade auch im Start-up-Umfeld, ist ein erklärtes Ziel der amtierenden Bundesregierung. Aktuell unterstreicht die Gründung der European Life Sciences Coalition (ELSC) die Dringlichkeit, privates und öffentliches Wachstumskapital für die Biotech-Branche in Europa zu mobilisieren. Die ELSC will – flankiert durch Initiativen der Europäischen Kommission (u.a. Biotech Act, EIB-Instrumente) – politische und regulatorische Rahmenbedingungen sowie Kapitalallokation verbessern, damit skalierungsfähige Innovation in Europa entsteht und bleibt. Für strategische Investoren und Start-ups bedeutet dies: Neben klassischen VC-Finanzierungen werden längerfristige, erfahrungsgetriebene Partnerschaften mit substanzieller Kapitalausstattung über mehrere Entwicklungsphasen hinweg wichtiger – ein Umfeld, in dem Corporate-Ventures mit sektoraler Expertise besondere Hebel entfalten können und gegenüber klassischen VC-Fonds im Vorteil sind.
Mit ihren Investitionen in der Start-up-Branche verfolgen Corporates über reine Investitionszwecke hinaus vor allem den Zugang zu neuen Technologien, Produktkandidaten und Ökosystemen. Investitionen erfolgen dabei im Rahmen von Lizenz- sowie F&E-Kooperationen, Wandeldarlehen und Optionen bis hin zu Minderheitenbeteiligungen und vollständigen Übernahmen. Dabei sind die Beziehungen zwischen Start-ups und Corporates anspruchsvoll, insbesondere weil unterschiedliche Unternehmenskulturen und -größen aufeinandertreffen, was die Notwendigkeit guter Governance, Erwartungsmanagement und geeigneter Vertragsgestaltung unterstreicht.
Dieser Beitrag skizziert die Chancen und Risiken strategischer Beteiligungen an Life-Science-Start-ups und leitet daraus zentrale Dos and Don’ts für beide Seiten ab – praxisnah und verständlich.
Besonderheiten von Life-Science-Start-ups als Investitionsobjekt
aus Sicht strategischer Investoren
Life-Science-Start-ups sind häufig forschungsgetrieben. Der Weg bis zur Marktzulassung ihrer Produkte ist lang, technisch anspruchsvoll und risikobehaftet, was in der Regel einen überproportional hohen Kapitalbedarf zur Folge hat. Neben dieser Herausforderung eines hohen Kapitalbedarfs über lange Zeit tritt die überproportional große Unsicherheit eines Erfolgs.
Aus Sicht strategischer Investoren bieten Start-ups dennoch die Chance, frühzeitig Zugang zu neuen Ideen und Technologien zu erhalten sowie mit jungen und motivierten „Köpfen“ zusammenzuarbeiten, was aufgrund der mit Start-ups verbundenen Agilität die Entwicklungszeit von neuen Produkten signifikant verkürzen kann.
Auch wenn Corporates die neuen, mitunter unkonventionellen Ideen schätzen und gerade in diese investieren möchten, tun Corporates sich bisweilen schwer, ihre Beteiligungen in Start-ups mit ihren hausinternen Compliance-Vorgaben in Einklang zu bringen. Letztere sind bei großen Unternehmen typischerweise hoch: Kernvermögenswerte sind IP und personenbezogene Daten, deren Schutz und rechtssicherer Einsatz zentral sind. Verstöße können zu erheblichen Haftungs-, Integrations- und Reputationsrisiken führen. Hinzu kommen branchenspezifische Regularien (z. B. klinische Studien, Qualitäts- und Zulassungsrecht), die in Widerspruch zu Tempo und Experimentierfreude stehen. Gleichzeitig erwarten Corporates von ihren Start-up-Beteiligungen jedoch gerade R&D-Schnelligkeit und „out of the box“-Denken, um Innovationszyklen zu verkürzen und Wettbewerbsvorteile zu sichern – nicht zuletzt, um Patent-Revocation- und Revenue-Cliffs in den kommenden Jahren zu begegnen.
Chancen und Risiken für das Start-up durch strategische Investoren
Neben dem finanziellen Investment können Corporates mit ihrer Erfahrung Start-ups bei der Erstellung von nachhaltigen Business-Plan- und Budgetprozessen sowie bei der Einrichtung guter Governance und Reporting-Systeme unterstützen; Fähigkeiten, die in späteren Entwicklungsphasen und vor regulatorischen Meilensteinen kritisch für den Erfolg des Start-ups sein können. Corporates bringen zudem Know-how zu Skalierung, Sicherung klinischer Entwicklung und Kommerzialisierung ein. Im besten Fall können sie für das Start-up über ihr (Vertriebs-)Netzwerk Marktzugänge und Kooperationsnetzwerke öffnen.
Daneben können sie Start-ups entweder mit ihrer Erfahrung oder durch angegliederte IP-Abteilungen beim IP-Schutz unterstützen – vom Freedom-to-Operate-Check bis zur sauberen Rechteinhaberschaft, die für weitere Finanzierungsrunden und den späteren Exit essenziell ist.
Diese Vorteile erhalten Start-ups jedoch oft nur im Austausch gegen Umsetzung neuer prozessualer und bürokratischer Systeme, die Geschwindigkeit und Flexibilität einschränken können. Hohe Compliance-Anforderungen sind zwar wertstiftend, verlangen aber Ressourcen, Disziplin und Priorisierung.
Daneben können weitere Zielkonflikte entstehen: Schnelligkeit vs. Regelkonformität, Innovationsfreiheit vs. Kontrollbedürfnis. In der Regel fordern Investoren Kontroll- und Vorzugsrechte (z.B. Mitbestimmungs- oder Vetorechte bei operativen Entscheidungen, Verwässerungsschutz, Liquidationspräferenzen), welche die unternehmerischen Spielräume der Gründer begrenzen. Schließlich kann der Einstieg eines Strategen Kooperationen des Start-ups mit Wettbewerbern, aber auch mit VC-Fonds erschweren und so die Optionenvielfalt des Start-ups reduzieren – faktisch wirkt die Kooperation mit einem Strategen häufig wie ein teilweiser, vorweggenommener Exit.
Staatliche und supranationale Förderinstrumente
Im supranationalen Kontext ist die neu gegründete European Life Sciences Coalition (ELSC) als privatwirtschaftlich getragene Initiative einzuordnen, die öffentliche wie private Mittel für Life-Sciences-Innovationen in Europa mobilisieren will. Zu den Gründungs- bzw. führenden Mitgliedern gehören u.a. Novo Holdings, Sofinnova Partners, Forbion, Omega Funds sowie die US-Kanzlei Cooley; gemeinsam verwalten sie über EUR 24 Mrd. an life-sciences-spezifischen Assets und haben mehr als 1.400 Unternehmen mitgegründet oder finanziert. Vor dem Hintergrund struktureller Finanzierungsdefizite in Europa (europäische Life-Sciences-VCs halten nur rund 7% Marktanteil (USA ca. 63% USA, China ca. 14%) und des Umstands, dass in den vergangenen Jahren fast alle EU-Biotechs ihre IPOs außerhalb der EU vollzogen haben, will die ELSC kapitalmarktrechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen verbessern, um wachstums- und skalierungsfähige Pipeline-Projekte in Europa zu finanzieren und zu halten.
Die Gründung der ELSC ist insbesondere vor dem Hintergrund der jüngsten Gesetzgebungsvorhaben und neu aufgelegten Förderprogrammen auf europäischer Ebene interessant: Der von der EU-Kommission Ende 2025 vorgeschlagene EU Biotech Act soll Europas Biotechnologie-Wertschöpfungskette stärken – von Forschung über klinische Entwicklung bis hin zu Finanzierung und Marktzugang. Konkrete Maßnahmen zielen auf schnellere, koordinierte Genehmigungen multinationaler Studien (FAST‑EU, verkürzte Fristen), datenschutzrechtliche Harmonisierung, kombinierte Studienverfahren und Innovationsförderung (Regulatory Sandboxes, um Europa für Investitionen und Innovationen attraktiver zu machen. Die vorgeschlagenen Reformen senken regulatorische Reibungsverluste, beschleunigen die Entwicklung und verbessern die Skalierbarkeit junger Biotech-Unternehmen – genau die Ziele, die auch die ELSC mit Blick auf Kapitalzugang und Skalierung adressiert. Parallel dazu stärkt die EU die Kapitalbasis: Über die Europäische Investitionsbank (EIB) wird ein neues Programm für Investments in Unternehmen aus den Branchen Biotech, Medtech und Digital Health aufgelegt.
Diese neuen Initiativen und Programme können die Start-up-Branche hoffnungsvoll stimmen. Können Fördergelder im Einzelfall gewonnen werden, ist wichtig, darauf zu achten, dass die zugrundeliegenden Förder- oder Start-up-Privilegienmit wachsender Größe oder veränderter Eigentümerstruktur nicht wieder verloren gehen und Fördergelder zurückgezahlt werden müssen. Letzteres ist ein Aspekt, der sowohl in Finanzierungsrunden als auch bei späteren Exits geprüft werden wird.
Zentrale rechtliche Rahmenbedingungen strategischer Investitionen
Governance
Beteiligungsstrukturen müssen Wachstums- und Governance-Bedürfnisse beider Seiten abbilden. Venture-Investoren verlangen häufig Kontroll- und Vorzugsrechte (Anti-Dilution, Liquidationspräferenzen, Informationsrechte), während strategische Investoren – getrieben von Pipeline-Zielen – zusätzlich F&E- und Lizenzkooperationen anstreben.
Finanzierung
Klinische und präklinische Entwicklungsphasen bestimmen Timing, Kosten und Risiko von Biopharma-Projekten. Dies kann sich auf die Bewertung und die Auszahlung von Investitionskapital (Meilensteine, Earn-outs, Lizenzstaffeln) auswirken. In der Regel machen strategische Investoren die Auszahlung der Investitionstranchen von dem Erreichen bestimmter Ziele und Meilensteine abhängig. Zugleich sind strategische Investoren vor dem Hintergrund, dass Entwicklungskandidaten oft Jahre benötigen, um Marktreife zu erreichen, daran interessiert, sich frühzeitig Optionen auf den Abschluss attraktiver Lizenzen zu sichern.
Geistiges Eigentum (IP)
Selbst wenn sich strategische Investoren bei ihrem Einstieg in ein Start-up darauf einlassen, keine oder nur eine limitierte Due Diligence-Prüfung durchzuführen, pochen sie regelmäßig auf die erfolgreiche Durchführung einer IP DD. Denn das IP ist in Life Science-Transaktionen der wesentliche Vermögenswert. Typische Dealbreaker betreffen daher unklare Inhaberschaft des IP (Patent-, Urheberrecht), insbesondere wenn bei anfänglicher Zuweisung an natürliche Personen organisatorische Maßnahmen zum Rechtsübergang auf die Gesellschaft fehlen. Hier sollte das Start-up frühzeitig gegensteuern. Effektive Maßnahmen umfassen den Abschluss klarer Erfinder-/Schöpfervereinbarungen bzw. Einrichtung eines transparenten Dienstrechtserfindungsprozesses, Überleitungsvereinbarung von IP auf die Gesellschaft, FTO-Analyse und aktives Open-Source-Management. Strategische Investoren prüfen diese Punkte intensiv und sichern verbleibende Risiken über Garantien und Freistellungen ab.
Regulatorische Compliance
Für Medizinprodukte- und Digital-Health-Modelle gelten – je nach Risikoklasse und Datenverarbeitung – eigenständige Konformitäts- und Datenschutzpflichten, die frühzeitig in Produkt- und Datenarchitektur integriert werden sollten.
Praktische Do’s und Don’t’s für Corporates
Bevor Strategen in ein Start-up als Investor und Gesellschafter einsteigen, sollten sie unbedingt überlegen, ob auch niedrigschwellige Kooperationsformen – von Hackathons über Pilotierungen bis zu Incubator- und Accelerator-Programmen – in Betracht kommen, um Synergien zu testen, ohne das Start-up zu überfordern.
Corporates sollten die Due Diligence bewusst schlank und risikofokussiert aufsetzen, insbesondere mit klaren Schwerpunkten auf Compliance, Datenschutz und IP, und die vertragliche Risikoallokation entsprechend absichern. Gleichzeitig gilt: Agilität bewahren und die Start-up-Organisation nicht mit Konzern-Policies überfrachten; Integration gelingt, wenn Corporate-Strukturen flexibel bleiben und „agile Compliance“ beim Target gefördert wird.
Daneben sollte frühzeitig die Incentivierung von Schlüsselpersonen (z. B. Vesting, Bad-Leaver, Earn-outs) mitgedacht und im Governance-Setup verankert werden, damit Know-how-Träger an Bord bleiben.
Praktische Do’s und Don’t’s für Start-ups
Start-ups wiederum fahren am besten mit einer wasserdichten IP-Chain-of-Title und gelebter Daten- und Regulatorik-Compliance; gerade IP-Inhaberschaftsprobleme gelten in Corporate Venture-Transaktionen als potenzielle Deal Breaker.
Operativ helfen ein pragmatisches Set-up mit klaren und skalierbaren Managed Services für Compliance, um auch längere Corporate-Compliance-Prozesse effizient zu durchlaufen.
Schließlich sollten Start-ups die strategische „Ehe“ mit einem Corporate bewusst eingehen: Der Einstieg eines Strategen kann dazu führen, dass das Start-up für andere (VC-)Investoren und Kooperationspartner weniger attraktiv wird; er wirkt faktisch oft wie ein vorweggenommener (Teil‑)Exit.
Kurz gesagt: Life-Science-Start-ups sind attraktive, aber anspruchsvolle Investitionsobjekte
Wer die rechtlichen Stellhebel – Gesellschaftsrecht, IP, Regulatorik, Compliance – vorausschauend bedient und Partnerschaften professionell aufsetzt, setzt die besten Wachstums- und Exit-Signale im kommenden Jahrzehnt. Vor diesem Hintergrund kann die neu gegründete European Life Sciences Coalition (ELSC) – in Verbindung mit EU-Initiativen wie einem Biotech Act und neuen EIB-Kapitalprogrammen – einen Rahmen für verlässliche, phasenübergreifende Finanzierung und praxistaugliche Regulierung setzen; wer die hier skizzierten Dos & Don’ts beherzigt, positioniert sich optimal, um von diesen Kapital- und Policy-Impulsen in Europa konkret zu profitieren.