11. Dezember 2012
Gewerblicher Rechtsschutz Kartellrecht Service

Keine Strafe für korrupte Kassenärzte?

Es soll niedergelassene Kassenärzte geben, die sich von Pharmaherstellern für die Verordnung bestimmter Medikamente fürstlich belohnen lassen. Ein Fall von Korruption? Der Bundesgerichtshof sagte – nein! Die Antikorruptions-Normen des Strafgesetzbuchs (StGB) würden bei Zuwendungen an selbstständige Kassenärzte nicht greifen, so der BGH.

Trotzdem gibt es Trost für die „saubere“ Mehrheit der Mediziner: Nicht alles, was nicht strafbar ist, ist auch erlaubt! Gerade im Pharmabereich gibt es zahlreiche Regelungen, die der Korruption einen Riegel vorschieben. Zwar nicht mit dem scharfen Schwert des Strafrechts, aber durch empfindliche Sanktionen auf der Basis von Berufsrecht, Heilmittelwerberecht oder Pharmakodex. Im aktuellen Update Gewerblicher Rechtsschutz und Kartellrecht widmen wir uns ausführlich diesem Thema.

Im Oktober hat der Deutsche Bundestag die 8. GWB-Novelle verabschiedet. Damit will der Gesetzgeber die wettbewerblichen Rahmenbedingungen weiter modernisieren und optimieren. Für Branchenvereinbarungen zwischen Verlagen und Presse-Grossisten enthält die Novelle eine interessante Sonderregelung. Derartige Abmachungen werden jetzt ausdrücklich nicht vom Kartellverbot erfasst. Gut für die flächendeckende Verfügbarkeit von Pressetiteln und den Zugang kleiner Verlage zum Markt, meinen unsere Autoren.

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