22. Juli 2011
Trotz Glückskäfer: Mal verliert man, mal gewinnen die anderen.
Markenrecht

Der Tag, an dem Lionel Andrés Messi Cuccittini verlor

Gute Marken zu kreieren, ist schwer. Zum einen benötigt man ein attraktives, einprägsames Zeichen, das sich zum Träger einer Botschaft ausbauen lässt. Zum anderen muss dieses Zeichen auch noch kollisionsfrei sein. Bei der zunehmenden Dichte an Marken- und sonstigen Kennzeichenrechten ist dies keine leichte Aufgabe. Doch manchmal scheinen die einfachsten Lösungen auch die besten zu sein. Warum sollte Lionel Andrés Messi Cuccittini nicht schlicht und ergreifend die Marke „LE0 MESS1“ benutzen?

Gesagt, getan – eine entsprechende Gemeinschaftsmarke (EU 9118852) wurde angemeldet. Die Gemeinschaftsmarkenanmeldung umfasste auch eine ganze Reihe von Waren in Klasse 16. Für etliche dieser oder zumindest für ähnliche Waren existierte allerdings bereits die Gemeinschaftsmarke „LEO“ (EU 6030423). Perfekte Ausgangslage für ein Mann-gegen-Mann-Spiel: Die ältere Wortmarke „LEO“ gegen die jüngere Wort-/Bildmarke „LE0 MESS1“.

Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) klärte die Situation in seiner Widerspruchsentscheidung vom 14. Juli 2011 (Widerspruch Nr. B 1716615) wie folgt:  Die Marken „LEO“ und „LE0 MESS1“ seien hinsichtlich des Bestandteiles „LEO“ visuell und klaglich ähnlich. Es fehle lediglich an der begrifflichen Ähnlichkeit: „LEO“ sei zwar das fünfte Tierkreiszeichen und zudem ein Vorname in einigen Ländern der Europäischen Union; in vielen anderen Ländern der Europäischen Union (insbesondere in Osteuropa) sei ein solcher Vorname allerdings nicht gebräuchlich. In diesen Territorien hätte das Wort „LEO“ keinerlei Bedeutung. Der Bestandteil „MESS1“ der angegriffenen Marke könne zwar als Hinweis auf den berühmten Fußballspieler Lionel Andrés Messi Cuccittini verstanden werden. Es sei allerdings auch möglich, in dem Bestandteil „MESS1“ das englische Wort „mess“ (Durcheinander, Unordnung, Schlamassel, Verschmutzung) zu sehen.

Aufgrund dieser Ähnlichkeiten der sich gegenüberstehenden Zeichen kommt das HABM  zu dem Ergebnis, dass die Gemeinschaftsmarkenanmeldung „LE0 MESS1“ für eine Reihe von Waren in Klasse 16 aufgrund der entgegenstehenden Wortmarke „LEO“ zurückgewiesen werden müsse. Denn die gesamte Widerspruchsmarke „LEO“ sei in der angegriffenen Gemeinschaftsmarkenanmeldung enthalten. Ein ausreichender Abstand zwischen den sich gegenüberstehenden Zeichen fehle somit.

Kein Torerfolg also für Lionel Andrés Messi Cuccittini vor dem HABM. Mit einem Vornamen, der überall in der Europäischen Union als ein solcher erkannt wird, wäre der Markenauftritt einfacher gewesen. Aber wer denkt bei der Taufe schon an Markenkreation!

Tags: Gemeinschaftsmarke Lionel Messi Markenkollision Verwechslungsgefahr Widerspruch