17. Mai 2016
IKEA Indonesien
Markenrecht

IKEA den Schweden? Nicht in Indonesien!

IKEA in Indonesien: Der indonesische oberste Gerichtshof hat die Marke "IKEA" des schwedischen Möbelhauses wegen Nichtbenutzung gelöscht.

In Indonesien liegen die prioritätsälteren Rechte an der Marke „IKEA″ mit Schutz für Möbel nun nicht mehr beim bekannten schwedischen Möbelhaus, sondern beim lokalen Hersteller von Rattan-Möbeln Ratania Khatulistiwa. Dieser hatte 2013 selbst eine Marke „IKEA″ angemeldet.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Denn es handelt sich dabei nicht um eine bösgläubige Markenanmeldung, die ausschließlich der Behinderung eines Wettbewerbers dienen soll. „IKEA″ steht in diesem Fall vielmehr für „INTAN KHATULISTIWA ESA ABADI″ und damit für die indonesische Rattanindustrie. Die Schweden hatten zwar bereits 2005 und damit rechtzeitig vor Marktzutritt für Markenschutz gesorgt. Sie konnten diesen Schutz jetzt aber mangels Benutzung der Marke nicht aufrechterhalten.

Use it or lose it – Löschung bei Nichtbenutzung der Marke

Aus dem Wesen der Marke als Unterscheidungskennzeichen im geschäftlichen Verkehr ergibt sich, dass es als solches am Markt zu benutzen ist. Ansonsten soll es auch den Wettbewerbern zur freien Verwendung zur Verfügung stehen.

Nach indonesischem Recht kann eine Marke wie in vielen anderen Rechtssystemen wegen Nichtbenutzung gelöscht werden, wenn sie während eines gewissen ununterbrochenen Zeitraums – in Indonesien sind es drei, in Europa beispielsweise fünf Jahre – nach der Eintragung nicht im geschäftlichen Verkehr benutzt wurde.

Die „Benutzungsschonfrist″ der ersten Jahre nach der Eintragung trägt dem Interesse des Markenanmelders Rechnung, sich durch frühzeitige Anmeldung die bestmögliche Priorität zu sichern, gleichzeitig aber ausreichend Zeit für die Entwicklung der Produkte und die Vorbereitung des Marktzutritts zu haben, ohne die Schutzrechte gleich wieder zu verlieren.

Ikea-Möbelhaus wurde in Indonesien zu spät errichtet

Die 2006 und 2010 eingetragenen Marken der Schweden konnte die Benutzung der Marke „IKEA“ im Zusammenhang mit der Eröffnung des ersten Möbelhauses in Indonesien im Jahr 2014 nicht mehr retten. Denn Ratania Khatulistiwa hatte zwischenzeitlich bereits zur Löschung der Marken angesetzt.

Daran zeigt sich, dass es nicht ausreicht, bloß rechtzeitig für Markenschutz in den anvisierten Märkten zu sorgen. Genauso wichtig ist, die eigenen Rechte gegen spätere Markenanmeldungen und andere rechtsverletzende Handlungen Dritter zu verteidigen und die eigenen Marken rechtzeitig rechtserhaltend zu benutzen. Hier empfiehlt sich, die Benutzung der Marke (gerichtsfest) zu dokumentieren, um sich bei Angriffen auf den Rechtsbestand der Marke effektiv verteidigen zu können.

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