24. März 2021
Marke Inter Fußball
Markenrecht

Markenrechtsstreit: Inter Mailand gegen Inter Miami

Wir klären auf: Was gilt es beim markenrechtlichen Schutz der Namen der Fußball Clubs zu beachten?

Statt durch fußballerische Leistungen zieht der von David Beckham gegründete Verein „Inter Miami“ durch eine markenrechtliche Streitigkeit Aufmerksamkeit auf sich. Der unter dem Namen „Miami Beckham United“ gegründete und im Jahr 2018 umbenannte Verein startet diesen März in seine zweite Saison in der Major League Soccer (MLS). 

Die MLS vertritt als Teil-Eigentümer US-amerikanischer Erstligisten dieselben gerichtlich und außergerichtlich. Sie liefert sich mit dem italienischen Topclub Inter Mailand vor dem US-amerikanischen Patent- und Markenamt einen offenen Schlagabtausch. So hat die MLS 2019 gegen die seit 2014 in den USA laufende Markenanmeldung des Inter Mailand bei dem amerikanischen Patent- und Markenamt Widerspruch gegen die Markenanmeldung „Inter“ eingelegt – im Ergebnis bisher ohne Erfolg. 

Inter Miami wehrt sich gegen Markenanmeldung „Inter“

Zur Begründung des Widerspruchs hatte die MLS eine ähnliche Argumentation angeführt, die ihr bei einer eigenen Markenanmeldung zuvor zum Verhängnis geworden war: Prüfer des USPTO hatten selbstständige Markenanmeldungen der MLS wie „Inter Milan“, „Miami Inter“, „FC Miami Inter“ und „Inter Miami FC“ unter anderem mit der Begründung abgelehnt, dass die Bezeichnung „Inter“ einen beschreibenden Charakter für einen international agierenden Verein habe. Die restlichen Bestandteile der Kennzeichen seien als Herkunftshinweis unzureichend. Nach Auffassung der MLS steht der Eintragung der Marke „Inter“ durch Inter Mailand deshalb nun auch ein absolutes Schutzhindernis entgegen. Zugleich berief sich die MLS – auf den ersten Blick widersprüchlich – auf durch Benutzung entstandene ältere Rechte an dem Zeichen „Inter“, ohne dass das USPTO dem gefolgt ist.  

Der Markenkonflikt kommt nicht völlig unerwartet. Amerikanische Profifußballclubs lehnen sich namensmäßig oftmals an europäische Clubnamen durch die Verwendung der bekannten Vereinsbezeichnung an. So gibt es einen „Club de Foot“ in Montreal, ein „Sporting“ in Kansas City, ein „Real“ in Salt Lake City und drei „United“ in verschiedenen amerikanischen Metropolen. Hierdurch will man Glaubwürdigkeit vermitteln und zugleich von den Namen der europäischen Clubs profitieren.

Proficlubs verwenden häufig Kurzbezeichnungen zur Vermarktung

Dies ist nicht immer zur Freude der europäischen Clubs, die in ihrer internationalen Marketingstrategie vermehrt auch auf die Verwendung der für sie bekannten Vereinsbezeichnung oder einer anderen Kurzform setzen. Prominente Beispiele hierfür sind der Paris Saint-Germain Football Club mit „PSG“, der Futbol Club Barcelona mit „Barca“, der Hamburger Sport-Verein e.V. mit „HSV“ sowie der Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund mit „BVB“ beziehungsweise „Borussia Dortmund“. 

Auch der derzeit noch unter „Football Club Internazionale Milano″ firmierenden Traditionsclub aus Italien wird voraussichtlich noch diesen Monat eine Namensänderung offiziell bekanntgeben, um künftig nur noch unter der bereits gängigen Kurzform „Inter Milano″ aufzutreten und das volle Potenzial seiner Marken ausschöpfen zu können. Dies ist auch nicht abwegig, denn zumindest in Europa weiß wohl jeder Fußball-Fan: Wenn es gegen „Inter″ geht, geht es gegen Mailand.

Markenschutz auch für Fußballclubs in vielerlei Hinsicht von Bedeutung 

Ähnliche Streitfälle wie der zwischen der MLS und Inter Mailand drohen deshalb auch außerhalb der USA. Dabei werden markenrechtliche Konflikte zwischen zwei Fußballclubs zwar die Ausnahme bleiben, jedoch bergen sie für die unterliegende Partei das höchste Risiko, da ihr – wie jetzt auch dem Inter Miami – eine Umbenennung droht. 

In der Regel werden Dritte versuchen, von der Strahlkraft der Proficlubs zu profitieren. Dabei ist nicht nur an den nahe liegenden Fall von unautorisierten Merchandising-Produkten zu denken, die bereits ein großes Ärgernis für die Clubs darstellen. Auch kann deren digitale Vermarktung durch die Blockierung von Domainnamen oder Profilnamen in den sozialen Medien behindert werden. Zu denken ist zudem an unautorisierte Fußballschulen und -akademien. Sämtliche europäische Topclubs betreiben mittlerweile weltweit Fußballschulen, um möglichst früh Talente zu scouten. 

Es könnte negative Folgen für den Ruf und die wirtschaftlichen Belange eines Vereins haben, wenn Dritte eine unautorisierte „FC Bayern Fußballschule″ oder eine „Bayern Fußballakademie″ in Nigeria eröffnen würden, um vermeintlichen Talenten und deren Familien mit der Aussicht auf eine glorreiche Zukunft das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Schutz auf internationaler Ebene erstrebenswert

Die Proficlubs sollten daher bemüht sein, einen möglichst umfassenden Markenschutz herbeizuführen. Dies sieht auch die Deutsche Fußball Liga (DFL) so. Sie ruft die Vereine der 1. Bundesliga und der 2. Bundesliga dazu auf, ihre Marken nicht nur national, sondern auch international schützen zu lassen. 

Die DFL setzt sich insbesondere für die Registrierung der Marken in für die internationale Vermarktung besonders relevanten Ländern ein. Dabei sollte der Markenschutz, wie der jetzige Streit zwischen Inter Mailand und Inter Miami zeigt, auch auf die von den Vereinen in Alleinstellung verwendete Vereins- oder Kurzbezeichnung erweitert werden.

Hürden bei der Markenanmeldung

Allerdings können sich bereits bei der Anmeldung der vollständigen Vereinsnamen Probleme mit den Markenämtern ergeben. So könnte sich ein Amt auf den Standpunkt stellen, dass die Bezeichnung FC Barcelona lediglich beschreibend für den in Barcelona ortsansässigen Fußballclub ist und daher schon nicht als Herkunftshinweis verstanden werden kann.

Gerade Kurzbezeichnungen oft beschreibend

Insbesondere bei Akronymen wird diese Argumentation der Ämter besonders virulent. Denn Abkürzungen wie „FC“ (Abkürzung für Fußball Club) oder „HSV“ (Hamburger Sport-Verein e. V.) erkennt der angesprochene Verkehrskreis grundsätzlich als für die Kerndienstleistungen eines Fußballclubs beschreibend und damit als originär nicht unterscheidungskräftig. Hier gilt es, sich gegebenenfalls auf eine intensive Benutzung der Kurzform und die hierdurch erlangte Unterscheidungskraft zu berufen.

Diese Argumentation wird in der Regel dadurch erschwert, dass die Vereinsbezeichnung häufig von mehreren Vereinen verwendet wird. So gibt es im DFB etwa 60 Vereine mit dem Namenszusatz „Borussia″. Auch ist das Verkehrsverständnis je nach angesprochenem Publikum abweichend. Während der Fußball-ferne Teil des Verkehrs in Deutschland bei der Bezeichnung „Real“ unter Umständen an die gleichlautende Supermarktkette denken wird, wird der Fußballfan weltweit an den spanischen Dauermeister aus Madrid denken, wobei der Fan von Real Sociedad San Sebastián dies wohl wiederum anders sehen wird. 

Ein ähnliches Argument hat die MLS in dem Widerspruchsverfahren gegen die Marke von Inter Mailand vorgebracht, in dem sie das USPTO darauf hinwies, dass es weltweit eine Reihe von Vereinen gibt, die „Inter″ in ihrem Namen verwenden, wie der SC Internacional aus Porto Alegre (Brasilien), Inter Nashville FC, Inter Atlanta FC, FC Inter Turku (Finnland), NK Inter Zapresic (Kroatien), Inter Leipzig (Deutschland) und Inter de Grand Goave (Haiti).

Für den Markenschutz der Merchandising-Artikel der Vereine stellt sich die Frage des beschreibenden Charakters der Clubbezeichnung regelmäßig nicht, da sich diese Produkte häufig nicht unmittelbar auf den Fußball beziehen. Für Waren, wie z. B. Toaster, die für Eintracht-Frankfurt-Fans Adler aufs Frühstücksbrot rösten, ist der Markenbestandteil „Eintracht“ gerade nicht beschreibend. Denn zwischen einem Toaster und der Tätigkeit im Zusammenhang mit einem Fußballspiel besteht offensichtlich kein unmittelbarer Zusammenhang. Die Reputation des Vereins spielt hier dennoch eine Rolle ‒ durch sie lassen sich die Produkte erst vermarkten. Unzutreffend wird in diesem Zusammenhang zum Teil vertreten, dass bei der Borussia-Raute auf einer Tasse der Verkehr in dieser nicht den Hinweis auf die Herkunft der Tasse, sondern nur einen Fanartikel erblicken wird, der auch von einem anderen Hersteller als der Borussia stammen könnte.

Weitere Beanstandungen von Seiten der Ämter drohen auch deshalb, weil der Vereinsname in der Regel den Namen der Stadt des Sitzes des Vereins enthält. Hier gilt es ggf. mit Disclaimern zu arbeiten, dass eben kein Schutz für den Namen der Stadt in Alleinstellung beansprucht wird.

Verwechslungen mit anderen Proficlubs drohen

Schließlich droht insbesondere für die Länder, in denen eine Verwechslungsgefahr mit älteren Marken von Amts wegen geprüft wird weiteres Ungemach, wie das Scheitern der Markenanmeldung des Inter Miami aufgrund der von der USPTO festgestellten Verwechslungsgefahr mit Vereinsnamen von anderen in Miami ansässigen Fußball Clubs demonstriert, die ebenfalls den Namen der Stadt in der Clubbezeichnungen tragen. Demnach muss bei ortsansässigen Vereinen beachtet werden, dass dem Vereinsnamen unterscheidende Zusätze beigefügt werden. 

Den Zusatz „Inter“ hat das USPTO in diesem Zusammenhang als lediglich beschreibend abgetan und nicht als ausreichend angesehen, um den Vereinsnamen von anderen unterscheiden zu können. Hierüber lässt sich freilich streiten, denn auch im europäischen Raum ist Inter Mailand nicht der einzige ortsansässige Verein. Dem angesprochenen Verkehrskreis ist jedoch gerade bewusst, dass AC Mailand und Inter Mailand nicht dieselben Vereine sind.

Proficlubs sollten sich frühzeitig um Markenschutz bemühen

Nach alledem sollten die Proficlubs ihrer nationalen wie internationalen Markenstrategie eine besondere Aufmerksamkeit schenken, um nicht wie der Inter Mailand in den USA ein unliebsames Erwachen zu erleben. Obwohl der traditionsreiche Club schon seit 1908 existiert, war sein Name vor 2014 in den USA nicht geschützt. Eine weitere Entscheidung darüber, ob sich der Club zukünftig auf eine Marke „Inter“ berufen werden kann, ist wohl nicht zeitnah zu erwarten. Eine endgültige Entscheidung des USPTO über die Marke „Inter“ in den USA wird erst 2022 erwartet. 

Tags: Anmeldung beschreibend Fußball Inter Marke Sportrecht