13. September 2017
Markenschutz Startup
Markenrecht

Markenschutz: Die Bedeutung von Marken für Startups und etablierte Unternehmen

Die eigene Marke zu schützen, steht bei der Unternehmensgründung oft nicht im Vordergrund. Dabei kann das teure Rechtsstreitigkeiten verhindern.

Unternehmen brauchen Marken, um wahrgenommen und wiedererkannt zu werden. Marken sind deshalb allgegenwärtig. Sie begegnen uns in Form von Wörtern, Abbildungen und Formen. Sogar Melodien wie der T-Mobile-Jingle können Markenschutz genießen.

Bei Unternehmensgründungen und der Einführung von neuen Produkten ist Zeit und Geld häufig knapp und der Erfolg ungewiss. Deshalb entscheiden sich Unternehmer oft zunächst dafür, den Schutz Ihrer Marke aufzuschieben. Viele Unternehmer wollen erst ihr Produkt am Markt etablieren und sind der Ansicht, den Markenschutz nachholen zu können, sobald sich der Erfolg einstellt.

Dabei wird unterschätzt, welchen Wert eine starke, geschützte Marke für den Erfolg des eigenen Unternehmens und für die Vermeidung von teuren Rechtsstreitigkeiten haben kann.

Um Fehlinvestitionen zu verhindern und um zu vermeiden, dass Dritte sich die Marke sichern, lohnt es sich seine Marke früh schützen zu lassen.

Marken schützen lassen ist keine große Investition

Entgegen der verbreiteten Vorstellung sind die Kosten im Vergleich zum Nutzen überschaubar. Bei einer Markenanmeldung in Deutschland bleiben die Kosten für die Amtsgebühren und den Anwalt häufig bei unter EUR 1.000. Bei der Eintragung kann der Anmelder zwischen verschiedenen Produktkategorien wählen, für die er Markenschutz erlangen möchte.

Erfolg lockt Nachahmer: Marken frühzeitig schützen

Wie so häufig gilt auch im Markenrecht: „Der frühe Vogel fängt den Wurm“. Ältere geschützte Marken setzen sich gegen jüngere durch, d.h. der Inhaber einer älteren Marke kann die Verwendung von jüngeren identischen oder ähnlichen Marken für ähnliche Waren oder Dienstleistungen verbieten lassen.

Wenn eine Geschäftsidee erst einmal erfolgreich ist und noch dazu mit einer prägnanten Marke beworben wird, weckt das die Aufmerksamkeit von potentiellen Nachahmern. Es besteht dann das Risiko, dass andere Unternehmen sich die Marke zuerst schützen lassen.

Dieses Unternehmen könnte dann sogar die weitere Verwendung der Marke verbieten. Dies hätte zur Folge, dass der komplette Markenauftritt geändert werden müsste und der unter der Marke erarbeitete Ruf verloren gehen würde.

Ist der Begriff oder das Logo bereits geschützt?

Schon vor der Entscheidung für eine bestimmte Marke sollte geprüft werden, ob ein identisches oder ähnliches Zeichen von einem anderen Unternehmen für ähnliche Produkte bereits geschützt ist. Die Wahrscheinlichkeit ist nicht gering, dass ein vermeintlich neuer Begriff tatsächlich schon als Marke eingetragen ist oder aus anderen Rechtsgründen Schutz genießt.

Wenn eine Markenrecherche von Unternehmen eigens vorab durchgeführt wird, beschränkt sich diese häufig nur auf eine Internetrecherche. Diese zeigt jedoch kein vollständiges Bild der geschützten Kennzeichen, weil registrierte Marken innerhalb der ersten fünf Jahre auch dann geschützt sind, wenn sie überhaupt nicht verwendet werden.

Im Januar diesen Jahres störte sich Red Bull an einem Burgerladen mit dem Namen „Guter Bulle“ und ließ die Nutzung des Namens untersagen. Die Betreiber müssen EUR 13.000 Schadensersatz zahlen. Bei erneuter Benutzung durch den Betreiber würden Strafzahlungen von EUR 250.000 drohen.

Um Abmahnungen von Markeninhabern, Rechtsstreitigkeiten und eine nachträgliche Umstellung des Markenauftritts zu vermeiden, empfiehlt sich eine professionelle Recherche nach geschützten ähnlichen Marken. Sollte die Recherche ergeben, dass das gewünschte Zeichen oder ein verwechslungsfähiges Zeichen bereits geschützt ist, kann man sich rechtzeitig für eine andere Marke entscheiden.

Markenschutz: Ist der Begriff oder das Logo überhaupt schutzfähig?

Nicht jeder Begriff oder jedes Logo kann als Marke geschützt werden. Schutzfähig sind nur unterscheidungskräftige Zeichen, d.h. das Markenrecht lässt beschreibende Begriffe für die jeweilige Tätigkeit nicht zu. „Apple“ als Marke für Elektrogeräte ist unterscheidungskräftig, für Äpfel könnte man den Begriff „Apple“ nicht als Marke schützen lassen. Bei der Anmeldung von beschreibenden Marken verweigert das jeweilige Markenamt den Markenschutz. Die Verwendung des beschreibenden Begriffs kann dann auch anderen nicht verboten werden und kann somit nicht zum Alleinstellungsmerkmal für das Unternehmen werden.

Geschützte Marke kann zum Vermögenswert werden

Die Marke selbst kann sich zum Vermögenswert entwickeln. Mit wachsendem Erfolg eines Produkts wächst auch die Bekanntheit der entsprechenden Marke. Nicht selten stellt dann die Marke den größten Unternehmenswert dar. Eines der bekanntesten Beispiele ist die Marke Coca-Cola, die auf einen Wert von ca. USD 78 Milliarden geschätzt wird.

Hat man seine Marke rechtzeitig schützen lassen, kann diese bei Erlangung eines gewissen Bekanntheitsgrades lizensiert werden. Das bedeutet, man räumt einem Dritten gegen Zahlung einer Gebühr das Recht ein, die Marke zu benutzen. Durch die Lizenzierung von geschützten Marken kann also eine weitere Einnahmequelle geschaffen werden. Geschützte Marken sind daher auch für potentielle Käufer und Investoren anerkannte Faktoren, die den Wert und das Entwicklungspotential eines Unternehmens steigern können.

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