15. Juni 2011
Unterschiede
Markenrecht

Unternehmenskennzeichen oder Marke – bitte entscheiden Sie sich jetzt!

Die juristischen Geister scheiden sich häufig an der Frage, ob der Verkehr ein Zeichen als Marke oder als Unternehmenskennzeichen auffasst. Diese Schwierigkeit, zwischen der markenmäßigen Benutzung einerseits und der unternehmenskennzeichnenden Benutzung andererseits zu unterscheiden, führt in Auseinandersetzungen häufig unmittelbar in die zweite Instanz und nicht selten dort zu Überraschungen.

Das OLG Frankfurt ist sich in einer aktuellen Entscheidung vom 05.05.2011 (Az. 6 U 41/10) allerdings ganz einig mit der erstinstanzlichen Entscheidung des LG Frankfurt. Ist die Unterscheidung zwischen Unternehmenskennzeichen und Marke doch eindeutiger als gedacht?

Die Beklagte verwendete auf ihren Produkten und Produktverpackungen das Wort-/Bildzeichen „KS TOOLS″, das auch das Symbol „®″ enthält. Das Wort-/Bildzeichen ergänzte die Beklagte durch den Zusatz „Germany″, woran ein Wettbewerbsverband Anstoß nahm: Der Zusatz „Germany″ werde vor diesem Hintergrund markenmäßig verwendet. Und zwar als irreführende geografische Herkunftsangabe, da die Produkte nicht aus Deutschland stammten.

So weit, so klar? Die Beklagte argumentierte hingegen für eine rein unternehmenskennzeichnende Verwendung: Das Wort-/Bildzeichen „KS TOOLS″ werde als Name der Herstellers verwendet. Der Zusatz „Germany″ sei daher lediglich als Hinweis auf den Unternehmenssitz zu qualifizieren und somit für eine Irreführung kein geeigneter Anknüpfungspunkt.

Die konkrete Verwendung des Begriffes „Germany″ erfolgte nach Überzeugung der Richter hingegen markenmäßig: Das „®″ gab hier den Ausschlag. Also „®″ wie Risko? Die Kombination von „®″ und „Germany″ kann im Einzelfall jedenfalls für gehörig Ärger sorgen – und sollte vor dem Hintergrund der Entscheidung des OLG Frankfurt von Unternehmen nun zeitnah überprüft werden.

Tags: 6 U 41/10 geografische Herkunftsangabe Irreführung Marke Oberlandesgerichte R im Kreis Rechtsprechung Unternehmenskennzeichen ®