Die Grillsaison 2011 neigt sich langsam ihrem Ende zu. Auch in diesem Jahr haben nicht nur Steaks und Würstchen ihren Weg auf den Rost gefunden, sondern auch Gemüse, Grillkäse & Co. Denn Vegetarier zählen mittlerweile aufgrund der zahlreichen fleischlosen Alternativen ebenfalls zu den Freunden des Freiluft-Garens.
Dieser Trend spiegelt sich auch seit langem in der Welt der Marken wider. Im Jahr 2006 wurde die Gemeinschaftsmarke „TOFUKING″ u.a. für Tofu-Produkte angemeldet. Von da an ging es um die Wurst: Gegen diese Gemeinschaftsmarkenanmeldung wurden u.a. aus den deutschen Marken „King″ und „Curry King″ Widerspruch eingelegt. Sowohl die Widerspruchsabteilung als auch die Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM) wiesen die Widersprüche allerdings zurück: Ein ausreichender Abstand zwischen den sich gegenüberstehenden Zeichen sei gewahrt.
Die Inhaberin der älteren Marken „King″ und „Curry King″ gab sich damit jedoch nicht zufrieden und legte diese Entscheidungen dem Gericht der Europäischen Union in Luxemburg auf dem Grill (Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 20.09.2011, Az. T-99/10). Die Richter in Luxemburg verneinten hinsichtlich der Marke „King″ zwar ebenfalls die Verwechslungsgefahr. Hinsichtlich der Marke „Curry King″ kamen die Richter allerdings zu einer anderen Beurteilung als das HABM: Die Waren der sich gegenüberstehenden Zeichen seien identisch. Aufgrund der visuellen und phonetischen Ähnlichkeiten zwischen den Zeichen „CurryKing″ und „TOFU KING″ sei damit eine ausreichende Ähnlichkeit für die Verwechslungsgefahr gegeben. Die Grillsaison wurde somit für die Inhaberin der älteren Marken zumindest teilweise erfolgreich in Luxemburg beendet.
Doch bekanntlich hat alles ein Ende, nur die Wurst hat zwei. Die Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union ist bislang noch nicht rechtskräftig…