Überraschend will das Bundesverfassungsgericht Ende dieser Woche eine Entscheidung im Verfassungsbeschwerdeverfahren um den Unified Patent Court verkünden.
Das Bundesverfassungsgericht kündigte mit lediglich zwei Tagen Vorlauf auf seiner Internetseite an, am Freitag, den 20. März 2020 eine Entscheidung bezüglich der Verfassungsbeschwerde gegen das Zustimmungsgesetz zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) zu verkünden. Die Entscheidung wird als Beschluss ohne weitere mündliche Verhandlung ergehen.
Die Ankündigung des Bundesverfassungsgerichts kommt etwas überraschend, nachdem diese Angelegenheit in den zwei vergangenen Jahren zwar jeweils in der Jahresvorschau benannt wurde, dann aber doch keine Entscheidung erging. Allerdings hatte der Berichterstatter Prof. Dr. Huber in einem Interview Ende 2019 angedeutet, dass eine Entscheidung im ersten Quartal 2020 verkündet werden könnte. Zudem war zuletzt bekannt geworden, dass im September 2019 der Bundestag beschlossen hat, im Verfahren einen Prozessbevollmächtigten zu bestellen und eine Stellungnahme abzugeben, was auf eine entsprechende Aufforderung durch das Bundesverfassungsgericht schließen lässt.
Es bleibt abzuwarten, ob das Bundesverfassungsgericht das deutsche Zustimmungsgesetz für verfassungsgemäß erachtet und damit zumindest aus deutscher Perspektive den Weg für das lange erwartete Europäische Einheitspatentsystem nebst Einheitspatentgericht (UPC) freimacht. Danach wird man sehen, welche Hürden das UPC mit Blick auf den erst Ende Februar 2020 verkündeten Ausstieg des Vereinigten Königreichs noch bewältigen muss. Wir werden Sie unmittelbar nach der Verkündung der Entscheidung erneut informieren.
UPDATE: UPC gestoppt
Das BVerfG hat entschieden: Europäisches Einheitspatent vorerst gestoppt!