6. Mai 2015
Justitia-Waage
International Patentrecht & Gebrauchsmusterrecht

Einheitlicher Patentschutz einen Schritt weiter – ¿Olé?

Der EuGH hat Klagen Spaniens abgewiesen. Der Weg für das Einheitspatent ist gemeinschaftsrechtlich geebnet.

Der EuGH hat am 05. Mai 2015 die Klagen Spaniens abgewiesen, mit denen Spanien die Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 über die Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes und die Verordnung (EU) Nr. 1260/2012 zur Regelung der anzuwendenden Übersetzungsregeln für nichtig erklären lassen wollte.

Was war passiert?

Spanien hatte im März 2013 gegen beide Verordnungen geklagt und führte verschiedene Gründe für die Nichtigkeit der Verordnungen an. Hinsichtlich der Verordnung über die Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes schien sich Spanien im Wesentlichen daran zu stören, dass das Verfahren zur Erteilung des Europäischen Patents einer gerichtlichen Kontrolle entzogen sei und somit gegen das Gebot des effektiven Rechtsschutz verstoße. Hinsichtlich der Verordnung der anzuwendenden Übersetzungsregeln fühlten sich die Spanier – nicht wegen ihrer Sprache im speziellen – sondern wegen der Amtssprachen diskriminiert.

EuGH folgt den Argumenten der Spanier nicht

Der EuGH ist den Anträgen des Generalanwalts des EuGH – richtigerweise und wie zu erwarten – gefolgt und hat die einzelnen Angriffe und Argumente der Spanier deutlich verneint. Die weitreichenden Folgen der Entscheidung des EuGH einmal außer Acht gelassen, kann man sagen, dass der EuGH es geschafft hat, die komplexe Materie auf verhältnismäßig wenig Seiten darzustellen und die Rechtslage und die Rechtsfragen zu klären.

Was heißt das jetzt?

Durch die Abweisung der Klagen Spaniens ist der – juristische – Weg für das Einheitspatent gemeinschaftsrechtlich geebnet – Olé.

Der EuGH hat mit seinen Entscheidungen die letzten Bedenken auf gemeinschaftsrechtlicher Ebene ausgeräumt. Nun fehlen u.a. „nur noch″ (!) die eine oder andere Ratifizierung (22 von 28 fehlen), die Abschlussarbeiten des Preparatory Committee (siehe dort: Roadmap) und des Engeren Ausschusses und dann natürlich das erste Einheitspatent. All dies soll aber nicht mehr allzu lange dauern, wenn man dem Glauben schenkt, was man liest und nicht dem, was man ab und zu auch hört. Also – ¡Olé!

Tags: 1257/2012 1260/2012 Einheitspatent Patentschutz Spanien