10. März 2011
Guerilla Marketing
Urheberrecht

„Auch die besten Alpinisten kehren manchmal vor dem Gipfel um″

Es war eine Frage der Zeit, bis der zurückgetretene Verteidigungsminister (oder besser: dessen Rücktritt) zum Gegenstand werblicher Aktivitäten gemacht werden würde. Nun ist es passiert: Ein Outdoor-Ausrüster hat sich vorgewagt und das Konterfei von Karl-Theodor zu Guttenberg in einer ganzseitigen Anzeige verwendet – und zwar mit dem Sprüchlein:

„Schauen Sie nach vorne,  auch die besten Alpinisten kehren manchmal vor dem Gipfel um″.

Dabei hat der zum Zeitpunkt des Schnappschusses wohl noch amtierende Minister eine  Jacke an, die die Marke des Unternehmens ganz und gar auffällig zeigt. Das Schicksal, unfreiwillig als Werbeträger zu fungieren, teilt „KT″ nun mit dem ehemaligen Finanzminister Lafontaine, dessen Rücktritt seinerzeit von einem Autovermieter werblich „ausgeschlachtet″ wurde.

Ist das zulässig oder gar eine Art „Plagiat″? Damals, im „Fall Lafontaine″, hatte der BGH (Urteil vom 26.10.2006 – Az. I ZR 182/04) diese Form von „Guerilla Marketing″ noch durchgehen lassen und jedenfalls einen Schadensersatzanspruch des Ex-Ministers gegen das werbende Unternehmen verneint:

Eine prominente Persönlichkeit aus dem Bereich der Zeitgeschichte müsse es zwar regelmäßig nicht dulden, dass das eigene Bildnis von Dritten für deren Werbezwecke eingesetzt wird. Die unbefugte kommerzielle Nutzung eines Bildnisses begründe daher im Allgemeinen einen Anspruch auf Zahlung der angemessenen Lizenzgebühr unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes oder der ungerechtfertigten Bereicherung. Dabei komme es nicht darauf an, ob der Abgebildete bereit oder in der Lage gewesen wäre, gegen Entgelt Lizenzen für die Verbreitung und öffentliche Wiedergabe seines Bildnisses einzuräumen.

Im Rahmen einer Güterabwägung, die dazu führen kann, dass die Verwendung des fremden Bildnisses in einer Werbeanzeige, die sich satirisch mit einem aktuellen Tagesereignis auseinandersetzt, muss dies aber unter Umständen doch vom Betroffenen hingenommen werden.

Die Anzeige wurde laut Angaben der Werbeagentur so geplant, dass „er selbst darüber schmunzeln kann″. Na dann wollen wir doch einmal sehen, ob der ehemalige Minister ein echter „Sportsfreund″ ist…

Tags: BGH Bildnis Guerilla Marketing Guttenberg Mammut Minister Persönlichkeitsrecht Schadensersatz Werbung Werbung mit Prominenten zu Guttenberg