20. Dezember 2010
kreative Abmahnwelle
Urheberrecht

Kreative Abmahnprävention für Kindergärten

Diese Geschichte beginnt an den verregnet-stürmischen Novembertagen, an denen der eine Kollege oder die andere Kollegin bereits im Laufe des Nachmittags durch die Tür war und zur Erläuterung jeweils nur ein kurzes  „Martinszug!″ zurückließ. Sie setzt sich fort, als ähnliches in diesem Monat mit dem Wort „Weihnachtsfeier!″ passierte. Alles nichts besonderes, eigentlich. Doch während man normalerweise auf dem Weg zwischen Kanzlei und Kita/Kindergarten/Schule die Robe regelmäßig auch gedanklich beiseite legen kann, besteht zwischen Laterne und Weckmann ebenso Grund zu anwaltlicher Aufmerksamkeit wie zwischen Lebkuchen und Weihnachtsbasteleien – jedenfalls dann, wenn gesungen wird.

Es begann mit den Stimmen der Verwertungsgesellschaften VG Musikeditionen und GEMA, die sich zeitgleich mit dem Lichtermeer zu Martins Ehr‘ vernehmen ließen. Die VG Musikeditionen wies – grundsätzlich zu Recht – darauf hin, dass das Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke zum Erstellen von Liedzetteln nur mit Lizenz und gegen Gebühr zulässig sei. Wie so oft bei rechtlichen Fragestellungen vermengte sich in der daraufhin einsetzenden öffentlichen Diskussion das ein oder andere relevante Detail zu einem undurchsichtigen Rabimmel, Rabammel, Rabumm. Am Ende stand die Sorge der (in einigen Fällen allerdings tatsächlich mit bedauerlicher Sorglosigkeit agierenden) Erzieherinnen und Erzieher, nun wegen jeder Wiedergabe von Liedtexten im Rahmen der ebenso sinnvollen wie geschätzten Förderung des gemeinsamen Singens nachgerade mit einem Bein im Gefängnis zu stehen.

Diese Sorge ist grundsätzlich nicht völlig unbegründet; auch das Urheberrecht hält Straftatbestände bereit. Derart tiefgreifende persönliche Konsequenzen der diesjährigen Martinsumzüge hat es offensichtlich nicht gegeben. In mindestens einem Fall geriet aber der Ausrichter des Martinsumzuges aufgrund einer anwaltlichen Abmahnung mit Kostennote in wirtschaftliche Schieflage, weil urheberrechtlich geschütztes Material für einen guten Zweck, dessen ungeachtet aber rechtswidrig im Internet zur Verfügung gestellt wurde. Anders als Schulen profitieren Kitas und Kindergärten nicht von Rahmenvereinbarungen mit den Verwertungsgesellschaften, aufgrund derer Kopien geschützter Werke für Bildungszwecke in bestimmten Umfang pauschal abgegolten sind. Wegen des Verwaltungs- und Gebührenaufwandes scheinen viele Erzieherinnen und Erzieher auf Liedtext- und Notenkopien zu verzichten. Ein Bärendienst für die in Sonntagsreden gerne als vordringlich dargestellte frühkindliche Sprach- und Musikerziehung.

Das Tückische am Urheberrecht im Bereich der Musik ist die Vielzahl der Einzelbeiträge, die sich auf einem vermeintlich simplen Liedblatt wiederfinden könnten: Neben dem Dichter des Ursprungstextes und dem Komponisten der Ursprungsmelodie kommt das Notenbild als Beitrag des Tonsetzers hinzu. Zudem wurden Ursprungstext, -melodie und -satz gerade bei älteren Liedern mehrfach bearbeitet, so dass auch solchen Bearbeitern Rechte zustehen können. Selbst wenn also die urheberrechtlichen Schutzfristen (70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, § 64 ff. UrhG) abgelaufen und Text/Melodie der Urfassung gemeinfrei sind, gilt dies nicht notwendig für eine bearbeitete Fassung.

Kurzfristige Rechtssicherheit naht in gewissem Umfang über das Projekt „Kinder wollen singen„, das nicht nur über den rechtlichen Rahmen informiert (hier, einschließlich interessanter Diskussion mit GEMA-Vertretern in den Kommentaren), sondern für traditionelle Evergreens auch kopierfähige Notenblätter mit Text (und teilweise ausdrücklicher Freigabe der Verwertungsgesellschaft) zur Verfügung stellt. Passend zur Nach-Martinszeit veröffentlichten zudem die mit der Piratenpartei verbandelten „Musikpiraten″ ihr Liederbuch „Singen im Advent„. Derartige Projekte sichern jedenfalls das Kopieren altbekannter Lieder mit gemeinfreien Texten und Melodien ab.

Problembewusstsein ist aber weiterhin nötig: Denn bei Liedzetteln mit Noten der aktuellen Kita-Hits führt an den Verwertungsgesellschaften ebenso kein Weg vorbei wie bei der öffentlichen Wiedergabe von Musik auf dem Sommerfest – nur so können die Urheber an der Verwertung ihrer Werke partizipieren. Da und dort scheinen sich aber auch bei der Musik für Kinder mittlerweile Alternativen zu etablierten Vertriebs- und Kommerzialisierungskonzepten zu eröffnen. Während kindermusikalische Dinosaurier wie Rolf Zuckowski auf ihrer Website ausführlich über „Musik und Recht″ informieren, heißt es aus dem Off-Bereich auch schon mal einfach: „Hier kannst du die Noten der meisten unserer Lieder runterladen, ausdrucken, singen und auswendig lernen. Ist gratis und macht Spaß! „.

Update 02.02.2011: Telepolis berichtet heute über eine Ankündigung der vorerwähnten Musikpiraten, jeder der 50.229 Kinderbetreuungseinrichtungen ein Liederbuch mit 52 kopierfähigen Liedern zur Verfügung zu stellen. Details zum Projekt gibt es hier.

Tags: Abmahnung Adventslieder GEMA Martinslieder Martinszüge Musik und Recht Musikpiraten Verwertungsgesellschaften VG Musikeditionen Weihnachtslieder