Kunst soll ins Licht – Museen wollen mit der „Münchner Note“ geschützte Bildwerke im Internet zugänglich machen.
Mit der „Münchner Note“ fordern namhafte Museen gemeinsam mit Künstlervereinigungen ein Update des Urheberrechts. Das Ziel der Erklärung ist es, zeitgenössische Werke auch im Internet für jedermann sichtbar zu machen.
Bildwerke sollen zukünftig im Internet öffentlich zugänglich sein
Das Motiv der „Münchner Note“ lässt sich anhand eines Besuchs auf der Internetseite der Münchner Pinakotheken ablesen: Während Besucher Vincent Van Gogh’s Sonnenblumen ansehen können, ist dies bei jüngeren oder zeitgenössischen Werken von Gerhard Richter oder Cy Twombly nicht möglich. Das unbefriedigende Ergebnis einer Suche nach Werken ist der Hinweis „Die Darstellung ist aufgrund der Bildrechte nicht möglich.“ Der Hintergrund dieser Praxis ist, dass Werke erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers für die Allgemeinheit frei verwertbar werden. Während Museen also ältere Werke in ihr Internetangebot aufnehmen dürfen, ist dies bei jüngeren Werken bislang noch nicht möglich.
Das Anliegen der Unterzeichner der Münchner Note ist es, Bilder dennoch öffentlich zugänglich machen zu können. Die Münchner Note strebt zu diesem Zweck eine Änderung des Urheberrechts an, damit Museen ihrem Bildungsauftrag nachkommen können.
Gesetzliche Ausnahme soll öffentliche Zugänglichmachung ermöglichen
Die Unterzeichner fordern zum Einen eine verwertungsgesellschaftspflichtige gesetzliche Lizenz für die öffentliche Zugänglichmachung. Sie verweisen für die konkrete Umsetzung auf bestehende Schrankenregelungen im Bildungsbereich. Denkbar wäre also, Museen durch eine gesetzliche Ausnahme für das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung zu privilegieren. Die Schrankenregelung könnte auf solche Werke zugeschnitten sein, die sich dauerhaft in der jeweiligen Sammlung befinden.
Urheber sollen Kontrolle über Werke behalten
Zum Anderen verlangen die Unterzeichner, dass die Urheber trotz eines solchen Rechts zugunsten der Museen die Kontrolle über ihre Werke behalten müssen. Die Erklärung verweist in diesem Zusammenhang auf das Framing. Beim Framing verlieren Urheber weitgehend die Kontrolle über ihre Werke, weil einmal öffentlich zugänglich gemachte Werke weitgehend auf anderen Internetseiten eingebunden werden können.
Urheberrecht vs. Interesse der Öffentlichkeit
Die Münchner Note veranschaulicht den Zusammenprall der unterschiedlichen Interessen im Urheberrecht: Das Interesse der Öffentlichkeit am Werkgenuss, das Interesse der Museen an der Vermittlung der Werke und nicht zuletzt die Interessen der Urheber an der Kontrolle über ihre Werke sowie an einer angemessenen Beteiligung müssen in Einklang gebracht werden.
Der Ausgleich dieser Interessen soll durch verschiedene Maßnahmen erzielt werden. So nennt die Erklärung Rechtssicherheit für die digitale Sichtbarmachung, eine einfache Rechteklärung, eine gerechte Vergütung für Künstler und die nachhaltige Kontrolle der Künstler über ihre Werke. Die Münchner Note enthält auch einen Appell im Hinblick auf die Vergütungspflicht: Der Bund und die Länder, und nicht die Institutionen sollen die Vergütung für die Verbreitung von Katalogen tragen.
Künstlervereinigungen unterstützen die „Münchener Note“
Die Erklärung stammt nicht nur von Museen wie zum Beispiel dem Lenbachhaus München und dem Städel Museum Frankfurt. Vielmehr haben auch die Künstlervereinigungen Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler, der Deutsche Künstlerbund e.V., sowie die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst die Erklärung unterzeichnet. Damit stehen hinter der Münchner Note nicht nur die Museen selbst, sondern auch Künstler und die Verwertungsgesellschaft. Die Unterzeichner der Erklärung spiegeln somit die unterschiedlichen Interessengruppen wieder.
Für den Erfolg der Münchner Note wird entscheidend sein, dass Künstler nachhaltig an der Umsetzung beteiligt werden – sowohl im Sinne einer fairen Vergütung als auch im Sinne einer Einbeziehung in den weiteren Prozess zur Umsetzung. Denn Künstler sollten nicht befürchten müssen, dass ihre Werke zum Beispiel zur Erreichung politischer Ziele instrumentalisiert werden. Es bedarf daher auch einer gesetzgeberischen Lösung für das Framing.
Der Erfolg der Münchner Note stünde im Sinne der Anreizfunktion des Urheberrechts: Die Verfügbarkeit von zeitgenössischen Werken regt wiederum das Schaffen neuer Werke an.