Betroffene Unternehmen müssen bis zum 1. April 2015 handeln. In Russland gelten neue Bestimmungen zur Regulierung der Tätigkeit ausländischer Rechtsträger.
In Russland sind neue gesetzliche Bestimmungen zur Regulierung der Tätigkeit von Repräsentanzen und Zweigniederlassungen ausländischer Rechtsträger in Kraft getreten. Betroffene Unternehmen müssen bis zum 1. April 2015 handeln. Andernfalls läuft die Akkreditierung der Repräsentanz oder der Zweigniederlassung zum 1. April 2015 aus.
Die Novellierung des föderalen Gesetzes Nr. 160-FZ vom 09.07.1999 über „Ausländische Investitionen in der Russischen Föderation“ („Gesetz“) ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Das Gesetz dient der Regulierung der Tätigkeit von Repräsentanzen und Zweigniederlassungen ausländischer Rechtsträger in Russland. Die Bestimmungen regeln ein einheitliches Verfahren sowie Fristen für die Akkreditierung von Zweigniederlassungen und Repräsentanzen ausländischer Rechtsträger, die Beendigung ihrer Tätigkeit sowie die persönliche Akkreditierung ausländischer Mitarbeiter.
Die betroffenen Repräsentanzen und Zweigniederlassungen ausländischer Rechtsträger in Russland müssen nun bis 1. April 2015 eine Reihe von Maßnahmen treffen. Hierzu haben wir einen ausführlichen Newsletter zusammengestellt, den Sie hier abrufen können.