19. Februar 2024
Klima-Förderprogramm BMWK
Öffentliches Wirtschaftsrecht

Gute Nachricht für Unternehmen – Klima-Förderprogramme des BMWK wieder in Gang gesetzt 

Sind die Zeiten der Planungsunsicherheit für Fördermittelgeber sowie Fördermittelempfänger nach der Verabschiedung des Bundeshaushalts 2024 nun vorbei?

Nach wochenlanger Ungewissheit, ob und ggf. welche aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanzierten Förderprogramme aufgrund der gebotenen Haushaltssparmaßnahmen der Bundesregierung langfristig entfallen werden, können Unternehmen nun aufatmen. Die seit dem 1. Dezember 2023 zentral für alle Förderprogramme des KTF verhängte Antrags- und Bewilligungspause hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 22. Januar 2024 wieder aufgehoben.

Verabschiedung des Bundeshaushalts 2024 im Bundestag nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Nachdem das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 15. November 2023 (Az. 2 BvF 1/22) das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig erklärt und dadurch eine handfeste Haushaltskrise in der Bundesregierung ausgelöst hatte, hatte das BMWK vorläufig alle Förderprogramme des KTF gestoppt. Vor diesem Hintergrund bestand für viele Unternehmen enorme Rechtsunsicherheit, ob ihre bereits gestellten Förderanträge noch bewilligt werden und ob sie in Zukunft noch neue Förderanträge stellen können. Nach langwierigen Diskussionen innerhalb der Bundesregierung über mögliche Sparmaßnahmen, die zu teils heftigen Protesten betroffener Gruppen wie der Landwirtschaft geführt haben, wurde der Bundeshaushalt 2024 nun am 2. Februar vom Bundestag beschlossen. In seiner Sitzung am 2. Februar hat der Bundestag sowohl das Haushaltsgesetz als auch das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz verabschiedet. Der Bundeshaushalt 2024 sieht demnach Ausgaben von rund EUR 476 Milliarden vor. 

Die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erforderlich gewordenen Einsparungen sollen insbesondere durch eine schrittweise Rückführung der Steuerbegünstigungen für Dieselkraftstoffe, eine Erhöhung der Luftverkehrssteuer sowie sozialrechtliche Verschärfungen im Bereich des Bürgergelds realisiert werden. Diese Sparmaßnahmen sind im Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz geregelt. Zudem soll die in Art. 109 Abs. 3 GG verfassungsrechtlich verankerte Schuldenbremse nach längerer Zeit wieder eingehalten werden. Eine kleine Hintertür für eine erneute Aussetzung der Schuldenbremse sieht der Haushalt allerdings vor, falls zusätzliche finanzielle Mittel zur Unterstützung der Ukraine erforderlich werden sollten. 

Anders als der Bundestag hat der Bundesrat, der ebenfalls am 2. Februar tagte, bislang nur das Haushaltsgesetz gebilligt, indem er den Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses nach Art. 77 Abs. 2 GG nicht gestellt hat. Damit ist das Haushaltsgesetz nach der Regelung des Art. 78 Var. 2 GG final zustandegekommen.

Das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz wurde dagegen auf Antrag der unionsgeführten Bundesländer von der Tagesordnung des Bundesrats genommen. Daher befasst sich der Bundesrat erst in seiner nächsten Sitzung, voraussichtlich am 22. März 2024, mit dem Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz. Aufgrund dieser Verzögerung beim Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz fehlt dem am 2. Februar verabschiedeten Bundeshaushalt bis dahin formal die gesetzliche Grundlage zur Finanzierung einiger etatmäßiger Einsparmaßnahmen. Allerdings wird der Bundesrat das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz aller Voraussicht nach nicht aufhalten können, da es sich um ein Einspruchsgesetz handelt und die Union allein nicht die erforderliche absolute Mehrheit im Bundesrat hat, um den Vermittlungsausschuss gemäß Art. 77 Abs. 2 GG einzuberufen. Vor diesem Hintergrund dürfte mit einer vollständigen Verabschiedung des Haushalts 2024 zu rechnen sein.

Konsequenzen für die einzelnen KTF-Förderprogramme 

Die einzelnen Fördermaßnahmen werden somit wieder aktiviert. Auch die außerplanmäßige weitere Verzögerung des Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes im Bundesrat dürfte für die Praxis kaum relevant sein. Denn bereits vor der Verabschiedung des Bundeshaushalts 2024 im Bundestag hat das BMWK mit Blick auf die KTF-Förderprogramme für die Praxis grünes Licht gegeben und am 22. Januar 2024 verkündet, dass für alle wichtigen Förderprogramme ab sofort wieder neue Anträge gestellt werden können sowie bereits vorliegende Anträge nach Maßgabe der vorläufigen Haushaltsführung beschieden werden.

Dies betrifft die folgenden Förderprogramme:

  • Nationale Klimaschutzinitiative
  • Beratung Energieeffizienz
  • Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe
  • Programme und Maßnahmen der Energiewende in den Bereichen Erneuerbare Energien, Strom und Netze, Digitalisierung und
    Energieinfrastruktur
  • Aufbauprogramm Wärmepumpe
  • Serielle Sanierung
  • Transformation Wärmenetze
  • Zuschüsse für den Betrieb dekarbonisierter Wärmeinfrastrukturen
  • Wasserstoffeinsatz in der Industrieproduktion
  • Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie
  • DEU-FRA-Projekte IPCEI Wasserstoff
  • Wasserstoffstrategie Außenwirtschaft – Internationale Kooperation
    Wasserstoff
  • Dekarbonisierung der Industrie
  • Mikroelektronik für die Digitalisierung
  • Klimaneutrales Schiff
  • Industrielle Fertigung für mobile und stationäre Energiespeicher

Die Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und Erneuerbarer Energien im Gebäudebereich (BEG) war von der Antrags- und Bewilligungspause von vornherein ausgenommen; hier konnten also auch im Dezember 2023 ohne Unterbrechung Anträge gestellt und beschieden werden. Ebenso wenig betroffen von der Antrags- und Bewilligungspause waren Zuwendungsempfänger, denen bereits zuvor Fördermittel bewilligt wurden bzw. dadurch eine gefestigte Rechtsposition erlangt hatten. Jedoch stand die Förderung auch für sie regelmäßig unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltmittel, sodass auch für diese Zuwendungsempfänger die Aufhebung der Antrags- und Bewilligungspause eine gute Nachricht ist.

Wichtige Weichenstellung für die Verwirklichung der Wärme- und Energiewende – Unternehmen sollten Fördermöglichkeiten nutzen!

Nach dem Abschluss der Haushaltsberatungen im Bundestag ist die wochenlange Hängepartie – unter Vorbehalt der noch ausstehenden Billigung des Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes durch den Bundesrat im März – weitestgehend beendet und damit der Weg frei für klimaschutzbezogene Investitionen des Bundes im laufenden Jahr.  Für alle potenziellen Antragsteller und Zuwendungsempfänger besteht schon durch die Bekanntmachung des BMWK vom 22. Januar 2024 wieder weitgehende Rechts- und Planungssicherheit. 

Die Rücknahme der Antrags- und Bewilligungspause ist zu begrüßen. Hierdurch ist sichergestellt, dass die KTF-Förderprogramme wieder ihrem Zweck gerecht werden, wichtige Investitionen im Bereich Klimaschutz zu ermöglichen. Unternehmen kann nur empfohlen werden, die vielfältigen und lukrativen Förderprogramme zu nutzen und Anträge zu stellen. 

Tags: BMWK Klima-Förderprogramm Nachhaltigkeit Öffentliches Wirtschaftsrecht staatliche Förderung