CGZP-Nachforderungen: Keine persönliche Haftung des Geschäftsführers bei Insolvenz des Zeitarbeitsunternehmens
OLG Naumburg verneint Haftung der Organe eines insolventen Zeitarbeitsunternehmens gegenüber den Einzugsstellen.
OLG Naumburg verneint Haftung der Organe eines insolventen Zeitarbeitsunternehmens gegenüber den Einzugsstellen.