Rückkehr zur alten Rechtslage bei der Bilanzierung von Abschlagszahlungen in Werkverträgen
Das BMF rudert zurück: bei Werkverträgen kommt es nun wieder erst nach der Schlussrechnung des Auftrags zu einer Gewinnrealisierung.
Das BMF rudert zurück: bei Werkverträgen kommt es nun wieder erst nach der Schlussrechnung des Auftrags zu einer Gewinnrealisierung.


