Die neue HOAI 2013 kommt.
In seiner Plenarsitzung am 7. Juni 2013 hat der Bundesrat der siebten Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zugestimmt. Mit der neuen HOAI 2013 treten voraussichtlich noch im Juli 2013 umfangreiche Änderungen in Kraft.
Neue HOAI 2013: Höhere Honorare, mehr Leistungen
Die Honorare sollen um durchschnittlich rund 17 Prozent, hinsichtlich des Leistungsbilds Wärmeschutz und Energiebilanzierung sogar um bis zu 203 Prozent steigen. Außerdem wurden auch die Leistungsbilder baufachlich überarbeitet und um wesentliche zusätzliche Grundleistungen ergänzt. Diese mit zum Teil erheblichem Mehraufwand verbundenen Leistungen müssen Architekten oder Ingenieure zukünftig erbringen, wenn sie den vollen Prozentsatz einer Leistungsphase abrechnen wollen. Darüber hinaus soll die mitzuverarbeitende Bausubstanz wieder angemessen berücksichtigt und der Umbauzuschlag auf höchstens 33 Prozent reduziert werden.
Die Zustimmung des Bundesrates zur neuen HOAI 2013 galt als ungewiss, da der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf der HOAI wesentliche Forderungen sowohl des Bundesrates als auch der Architekten und Ingenieurkammern nicht berücksichtigt hat. So wurden die Honorarsätze für Beratungsleistungen nicht in den verbindlichen Teil der HOAI übernommen. Und auch die örtliche Bauüberwachung im Leistungsbild Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen wurde im unverbindlichen Teil der HOAI als besondere Leistung belassen. Dies sorgte nicht nur im Bundesrat, sondern insbesondere bei den Planern für massive Kritik.
Neue HOAI 2013: Belastung für öffentliche Haushalte?
Die neue HOAI 2013 erregt jedoch nicht nur die Gemüter der Architekten und Ingenieure; vielmehr stellen die zweistelligen Steigerungssätze der Honorare auch eine besondere Belastung für die öffentlichen Bauhaushalte dar, die ohnehin unter der angespannten finanzpolitischen Lage leiden.
Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat die Bundesregierung gebeten, in der nächsten Legislaturperiode die Auswirkung der Honorarerhöhung zu evaluieren, und zudem gefordert, die Frage der Rückführung der Beratungsleistungen sowie der örtlichen Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen in den verbindlichen Teil der HOAI zu übernehmen.
Wir bleiben dran: Zu den Details der Neuerungen und ihren Auswirkungen informieren wir voraussichtlich Anfang August 2013 an mehreren Standorten im Rahmen von Informationsveranstaltungen zur neuen HOAI 2013.