15. März 2019
Brexit Fristverlängerung
Brexit

Brexit: Britisches Unterhaus entscheidet über Fristverlängerung

Brexit-Chaos im Parlament: Ein zweites Referendum wurde abgelehnt, eine Fristverlängerung soll bei der EU beantragt werden.

Das Parlament des Vereinigten Königreichs hat in der 11. Kalenderwoche 2019 einen zähen Brexit-Abstimmungsmarathon durchlaufen. Am 12. März 2019 wurde zunächst zum zweiten Mal vom britischen Parlament der Entwurf des Austrittsabkommens mit eindeutiger Mehrheit abgelehnt. Am Tag darauf sprach sich das Unterhaus aber auch gegen einen ungeregelten EU-Austritt (sog. No-Deal Brexit) aus. Inmitten chaotischer Szenen im Parlament haben sich die Abgeordneten sodann am Donnerstag, 14. März 2019 klar gegen ein zweites Referendum ausgesprochen, befürworteten aber eine Verlängerung der Zwei-Jahres-Frist nach Art. 50 Abs. 3 EUV.

Die genauen Modalitäten der bei der EU zu beantragenden Fristverlängerung sollen aber vom Ausgang einer weiteren Abstimmung über das Austrittsabkommen nächste Woche abhängen.

Risiko eines ungeregelten Brexits bleibt bestehen

Grundlegende Fragen, auf die Unternehmen von der Politik dringend eine Antwort erwarten, bleiben also weiter ungeklärt. Unbeantwortet bleibt zum Beispiel, ob es einen geordneten Austritt mit einer Übergangsphase geben wird oder ob man sich auf einen ungeregelten Brexit mit all seinen Unwägbarkeiten, Risiken und harten Konsequenzen einstellen muss.

Zwar besteht Einigkeit im Unterhaus, dass ein No-Deal Brexit nicht das gewünschte Ergebnis ist. Solange aber keine Einigung zur Verhinderung dieses Szenarios erzielt wird, besteht weiterhin das nicht unerhebliche Risiko, dass sich mit Ablauf des 29. März 2019 ein ungeregelter Austritt vollziehen wird.

Fristverlängerung – bis wann, bleibt offen

Was passiert in der 12. Kalenderwoche? Geplant ist, eine weitere parlamentarische Abstimmung über den Entwurf des Austrittsabkommens. Hierfür könnte die Abstimmung am Donnerstag, 14. März 2019 die Position von Theresa May gestärkt haben. Der vom Parlament angenommene Antrag von Theresa May sieht vor, dass die Regierung bei der EU einen Aufschub bis zum 30. Juni 2019 beantragt, sofern das Austrittsabkommen nächste Woche doch noch eine Mehrheit im Parlament bekommt. Diese Verlängerung ist bereits zur technischen Umsetzung des Abkommens erforderlich. So ist auf Seiten des Vereinigten Königreichs der Erlass weiterer Gesetze notwendig, die ebenfalls politisch umstritten sind.

Voraussichtlich würde einem solchen Fristverlängerungsantrag von der EU entsprochen. Sollte aber nächste Woche dem Austrittsabkommen nicht zugestimmt werden, soll die Regierung vom Parlament beauftragt werden, einen längeren Aufschub über den 30. Juni 2019 hinaus zu beantragen. Die EU Kommission hat schon angekündigt, dass sie sich bei der britischen Regierung nach den Gründen und die Dauer der Fristverlängerung erkundigen will.

Ob es der britischen Regierung gelingt, einen Antrag so plausibel zu machen, dass auch alle Mitgliedsstaaten den Antrag mittragen, ist offen. Innenpolitisch hat die Aussicht einer weiteren Verschiebung aber insbesondere den Zweck, Druck auf Brexiteers auszuüben, um doch für das Austrittsabkommen zu stimmen.

Abgelehnter Antrag kann dem Parlament nicht mehr vorgelegt werden

Doch es gibt noch ein weiteres verfassungsrechtliches Thema: Nach der Geschäftsordnung des Unterhauses kann ein abgelehnter Antrag dem Parlament nicht mehr vorgelegt werden.

Zwischen der ersten und der zweiten Abstimmung über das Austrittsabkommen gab es eine politische Erklärung der EU, die sicherstellte, dass sich die erste Abstimmung von der zweiten unterschied. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass sich bis nächsten Dienstag etwas ändern wird. Die einfache Wiedervorlage des Austrittsabkommens kann von daher gegen diese Regelung verstoßen und der Sprecher vom Parlament könnte sein Ermessen ausüben und das Austrittsabkommen nicht mehr zur Abstimmung zulassen. Das wäre dann aber wirklich eine Verfassungskrise.

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