8. Oktober 2021
Mythos Frauenquote Vorstand
Social and Human Rights (ESG) Arbeitsrecht

Fünf Mythen zur Frauenquote für den Vorstand

Das Gesetz zur Frauenquote für den Vorstand polarisiert, es hat viele Gemüter erhitzt – doch kursieren hierzu Halbwahrheiten und Fakenews. Wir räumen mit fünf Mythen auf!

Bereits im Juni hatten wir Ihnen in unserem Blogbeitrag zum FüPoG II von der Frauenquote für Unternehmensvorstände berichtet. Was aber ist hängengeblieben? Und worauf müssen Sie fortan achten?  

Die erste Quote für die Vorstände der Wirtschaft kommt. Das ist ein historischer Durchbruch.

SPD-Vizefraktionschefin Katja Mast

Die fixe Frauenquote für den Vorstand gilt für alle mittelständischen und großen Unternehmen 

Falsch: Sie gilt nur für börsennotierte und zugleich paritätisch mitbestimmte Unternehmen; das sind derzeit nur 66 Unternehmen, von denen nur 24 aktuell keine Frau im Vorstand haben. Sowohl „Meilenstein“ (Justizministerin Christine Lambrecht) als auch „grande catastrophe“ (Opposition), als welche manche Politiker das neue Gesetz gerne darstellen, sind also ausgeblieben. 

Die „Zielgröße Null“, für die sich die Mehrheit der Unternehmen entschied, ist in Zukunft verboten

Falsch: Die Zielgröße Null, für deren Wahl Angela Merkel nach eigener Aussage „null Verständnis“ hat, ist auch in Zukunft nicht verboten. Sie ist nur begründungspflichtig: Lediglich im Fall unterlassener Begründung kann ein Bußgeld erfolgen.

Die fixe Frauenquote für den Vorstand führt zu einer Frauenquote von 30 % wie beim Aufsichtsrat 

Falsch: Der fixen Frauenquote für den Vorstand zufolge muss bei einem Vorstand, der aus mehr als drei Mitgliedern besteht, in Zukunft ein Mitglied eine Frau sein. Das gilt unabhängig davon, ob der Vorstand aus vier oder zehn Personen besteht. Der Prozentsatz ist daher vor allem bei großen Vorständen regelmäßig deutlich niedriger. 

Aufgrund der fixen Quote für den Vorstand müssen männliche Vorstandsmitglieder nun ihren Posten räumen

Falsch: Die fixe Quote gilt nur für die Neubestellung des Vorstands, also erst für die nächste Amtsperiode der Vorstände. Derzeitige Vorstände bleiben im Amt – nachhaltig eben. 

Der Frauenanteil in Unternehmensvorständen hat sich während der Coronakrise und den hierdurch bewirkten Aufwind digitaler Unternehmen erhöht

Falsch: Der Frauenanteil in Unternehmensvorständen ist seit Beginn der Coronapandemie rückläufig. Er liegt den Angaben der Albright Stiftung zufolge bei den zehn Ex-Startups, die in den vergangenen 15 Jahren gegründet wurden und inzwischen in einem der Indizes der DAX-Familie vertreten sind, bei nur 5,4 %. Grund: Homosoziale Reproduktion, gläserne Decke und unconscious (investor) bias beeinflussen selbst im Startup-Bereich noch immer Personalentscheidungen – zulasten von Chancengleichheit und Diversity. 

In unserer Reihe „Fünf Mythen“ zu ESG, Sustainability und CSR räumen wir monatlich mit Unwahrheiten und Clichés auf, die ihnen als Rechtsanwender, z.B. im Bereich von Arbeitsrecht oder Compliance, begegnen. Rechtsberatung rund um nachhaltiges Wirtschaften!

Tags: Frauenquote Mythos Sustainability Vorstand