Brennpunkt Digitalisierung und Mitbestimmung: Nach Facebook und Google Maps diesmal Twitter
Das Mitbestimmungsrecht ist reformbedürftig. Nach LAG Hamburg muss der twitternde Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrats einholen.
Das Mitbestimmungsrecht ist reformbedürftig. Nach LAG Hamburg muss der twitternde Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrats einholen.