16. Juli 2020
Türkei Selbstanzeige Steuer
Steuerrecht

Auslandskonten in der Türkei: Steht die nächste Welle steuerlicher Selbstanzeigen bevor?

Spätestens seit 2008 kennen Inhaber von Auslandskonten das Thema: Erwartet wird die steuerliche Offenlegung und Versteuerung aller Auslandskonten. Diesmal nicht in der Schweiz, sondern der Türkei!

Konten und Depots im Ausland zu besitzen, ist legal und für sich betrachtet kein Problem – solange die Erträge daraus (Zinsen, Dividenden, Devisen- und Veräußerungsgewinne) in Deutschland den Finanzbehörden erklärt und versteuert werden. Das wird vielfach vergessen, weil im Ausland bereits Steuern darauf erhoben werden – teilweise aber auch unterlassen, um (vermeintlich) Steuern zu sparen.

Jetzt sind zum 1. Juli 2020 insgesamt 100 Staaten dem Abkommen über den automatischen Informationsaustausch beigetreten, darunter die Türkei, die sich bis dato zurückgehalten hatte.

Geldanlagen in der Türkei stehen auf dem Prüfstand

Durch den automatischen Informationsaustausch (kurz: AIA) verpflichtet sich jedes beigetretene Land, von seinen Kreditinstituten aber auch Versicherungen Informationen über Geldanlagen von Ausländern zusammenzutragen und länderspezifisch den Finanzbehörden der Ansässigkeitsstaaten der Investoren zu melden.

Nachdem nun auch die Türkei beigetreten ist, müssen also Banken und Versicherungen in der Türkei deren nationaler Meldestelle bis Dezember 2020 mitteilen, wenn etwa in Deutschland ansässige Personen, auch türkischer Abstammung und mit türkischem Pass, Geldanlagen – wozu auch Versicherungspolicen gehören – getätigt haben. Diese Daten werden dann dem Bundeszentralamt für Steuern gemeldet und von dort an die zuständigen Finanzämter zur Abgleichung mit den erklärten Einkünften weitergeleitet. Sollten sich hier Auffälligkeiten ergeben, werden weitere Ermittlungen erfolgen. In vielen Fällen wird standardmäßig bei den Steuerpflichtigen nach näheren Informationen nachgefragt. Dann wäre eine Meldung jedoch zu spät und der Fall für die Ermittlungsbehörden relevant.

Für Investoren in der Türkei gilt: Nicht in die Steuerfalle tappen!

Noch ist es aber nicht zu spät! Hier sollte daher gut geprüft und erforderlichenfalls gehandelt werden. Deutschland hat mit der sogenannten Selbstanzeige die Möglichkeit, noch vor Entdeckung der Tat steuerliche Fehler straffrei zu korrigieren. Voraussetzung ist eine rechtzeitige, vollständige und professionelle Erklärung gegenüber den zuständigen Finanzbehörden und die fristgerechte Bezahlung der Steuern. Fehler im Nachmeldeprozess können fatale Folgen haben und die Straffreiheit geht verloren.

Erfahrung ist hierbei ein ganz entscheidender Faktor. Zudem muss immer bedacht werden, dass die Straffreiheit nur hinsichtlich der steuerlichen Vorwürfe erlangt werden kann. Geldwäsche, Korruption, Untreue, Betrug, Insolvenzverschleppung usw. würden durch eine wirksame steuerliche Selbstanzeige nicht straffrei. Deshalb ist es wichtig alle Facetten professionell abzuklopfen – sowie dann auch schnell und fristgerecht die Meldung vorzunehmen.

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