27. Juli 2018
Breitbandausbau
TMC – Technology, Media & Communications

Kommt der Breitbandausbau in Deutschland jetzt in Fahrt?

Eine Reihe von nationalen und europäischen Initiativen soll die Breitbandversorgung allgemein und insbesondere in den sog. "weißen Flecken" vorantreiben.

Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern ist der Breitbandausbau in Deutschland weiterhin verbesserungswürdig: Nach einer aktuellen Studie der Europäischen Kommission lag Deutschland im Jahr 2017 bei der Bandbreitenversorgung gerade mal auf Platz 17 in Europa und in Bezug auf die Anbindung mit Glasfaser sogar nur auf Platz 25 der jeweils 28 aufgeführten Länder.

Noch ernster ist die Lage im ländlichen Raum, wo 2016 nur etwas mehr als 30% der Haushalte 50 Mbit/s und mehr zur Verfügung standen und mit Glasfaser nicht einmal 2% der Haushalte angebunden waren. Dies ist nicht nur ärgerlich für die betroffenen Bürger, sondern stellt auch für die dort ansässigen Unternehmen ein ernstzunehmendes Wirtschaftshemmnis dar.

Überarbeitete Förderrichtlinie für den Breitbandausbau

Um den Ausbau voran zu treiben, hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Anfang Juli die überarbeitete Förderrichtlinie für den Breitbandausbau („Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland„) veröffentlicht.

Diese soll insbesondere durch ein schnelleres und einfacheres Antragsverfahrendazu führen, dass die „weißen Flecken″ in Deutschland schneller an leistungsfähigere Gigabit-Netze angeschlossen werden.

Wesentliche Änderungen der überarbeiteten Förderrichtlinie

  1. Gemeinden, die bisher lediglich Projekte mit geringeren Bandbreiten in Planung hatten, können diese noch bis Ende des Jahres auf leistungsfähigere Gigabit-Netze umstellen und hierfür ggf. eine Erhöhung der Fördersumme beantragen.
  2. Das Markterkundungsverfahren (in dem abgeklärt werden soll, ob das betreffende Gebiet ggf. auch ohne die Förderung ausgebaut würde) wird von 4 auf 8 Wochen verlängert. Hierdurch soll es den TK-Unternehmen erleichtert werden, an einer hohen Anzahl von gleichzeitigen Markterkundungsverfahren teilzunehmen.
  3. Beim Markterkundigungsverfahren müssen Gemeinden solche TK-Unternehmen nicht berücksichtigen, die keinen ausreichenden Meilensteinplan für den geplanten Ausbau vorlegen.
  4. Anträge auf Förderung werden nicht mehr über einen mehrmonatigen Zeitraum gesammelt, sondern fortlaufend bearbeitet.
  5. Durch den Wegfall des sogenannten „Scoring-Verfahrens″, also der Bewertung jedes Antrags anhand eines umfassenden Kriterienkatalogs soll eine weitere Beschleunigung des Verfahrens erreicht werden.
  6. Die Gemeinde hat die Möglichkeit der nachträglichen Erhöhung der Fördersumme, wenn die wirtschaftliche Tragfähigkeit eines laufenden Projektes durch nachträgliche Ausbaubekundungen eines anderen TK-Unternehmens in Frage gestellt wird.

Anträge unter der geänderten Förderrichtlinie können ab dem 1. August diesen Jahres gestellt werden.

Bereitstellung von 420 Millionen Euro Startkapital für den „Connecting Europe″ Breitband Fonds

Die EU Kommission hat zudem kürzlich angekündigt, zusammen mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) und verschiedenen nationalen Förderbanken einschließlich der KfW, Mittel in Höhe von insgesamt 420 Millionen Euro zusammengetragen zu haben. Diese sollen als Startkapital für den „Connecting Europe″ Breitband Fonds dienen.

Hierdurch sollen Investitionen in schnelles Internet in unterversorgten ländlichen Gebieten in Europa gefördert werden, für die in der Vergangenheit kein einfacher Zugang zu den erforderlichen Finanzmitteln gewährleistet war.

Insgesamt sollen von dem Fond Mittel in Höhe von mindestens 1 Milliarde Euro über einen Zeitraum von 5 Jahren mobilisiert werden. Aus dem Kapital des neuen Fonds sollen in diesem Zeitraum jedes Jahr sieben bis zwölf Projekte (mit Fokus auf die Förderung neuer Infrastruktur) in einem Umfang je 1 bis 30 Millionen Euro unterstützt werden.

Tags: Breitbandausbau Deutschland