5. Januar 2011
Baukran
Vergaberecht

Auftragsvergabe weiter leicht gemacht – jetzt auch in NRW

Viele Kommunen im größten deutschen Bundesland wird es freuen: Auch die nordrhein-westfälische Landesregierung hat die Ausnahmeregelungen zu Wertgrenzen für eine erleichterte Auftragsvergabe durch die Kommunen bis Ende 2011 verlängert. Der betreffende Runderlass des Ministerium für Inneres und Kommunales vom 02.12.2010  wurde am 16.12.2010 im Ministerialblatt veröffentlicht und trat am 01.01.2011 in Kraft. Damit hat das nun zwölfte Bundesland die Empfehlung der Bauministerkonferenz der Länder umgesetzt, die bereits im September ausgesprochen wurde.

Auch in Nordrhein-Westfalen können nun die Kommunen noch bis Ende 2011 Liefer- und Dienstleistungsaufträge bis zu einem Auftragswert von 100.000 € im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung oder auch freihändig vergeben.

Bauaufträge können bis dahin bis zu einem Auftragswert von 100.000 € freihändig und bis zu einem Auftragswert von 1 Mio. € im Wege der beschränkten Ausschreibung vergeben werden. Bereits zuvor hatten die Bundesländer Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Schleswig-Holstein eine Verlängerung der entsprechenden Landesregelungen bis zum 31.12.2011 beschlossen. In Bayern sollen die Erleichterungen nur bis zum 30.06.2011 gelten, in Hamburg nach der für Liefer- und Dienstleistungsaufträge geltenden Beschaffungsordnung hingegen bis Ende 2012. Auch in Thüringen soll eine Verlängerung der Wertgrenzenregelung noch umgesetzt werden. Aus Bremen, Sachsen und Sachsen-Anhalt waren noch keine konkreten Informationen verfügbar.

Die Regelungen waren ursprünglich im Rahmen des Konjunkturpakets II Anfang 2009 befristet bis Ende 2010 eingeführt worden. Die Verlängerung in das Jahr 2011 hinein soll auch dem Ziel dienen, die Erfahrungen im Umgang mit den erhöhten Wertgrenzen auszuwerten. Man darf gespannt sein, was diese Auswertung ergibt. Neben der Frage, ob die erhöhten Wertgrenzen wirklich den gewünschten Beschleunigungseffekt zur vereinfachten Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen hatten, fragt sich insbesondere, ob die erweiterten Möglichkeiten der vereinfachten Auftragsvergabe nicht doch Nachteile für den Wettbewerb mit sich brachten. So lästig einerseits die Formalismen des Vergaberechts bisweilen erscheinen mögen, so genau gilt es andererseits, Erleichterungen hiervon zu prüfen. Die unbestreitbaren Verdienste des Vergaberechts um die Öffnung der öffentlichen Beschaffungsmärkte sollten nicht aus bloßer Bequemlichkeit gefährdet werden.

UPDATE (10.01.2011):

Neueren Meldungen zufolge hat der Bund auf eine Verlängerung der Regelung zu den erhöhten Wertgrenzen verzichtet.

UPDATE (21.01.2011):

Mittlerweile ist die Verlängerung der Wertgrenzenregelung auch in Sachsen-Anhalt und Thüringen amtlich.

Tags: freihändige Vergabe Infrastrukturmaßnahmen Kommunen Konjunkturpaket NRW öffentliche Aufträge Wertgrenzen