21. März 2012
Vergaberecht

Vergaberecht: Anhebung der Schwellenwerte zum 22. März 2012

Wir hatten bereits berichtet: Zum 01.01.2012 trat die Verordnung (EU) Nr. 1251/2011 der Kommission vom 30.11.2011 (ABl. L 319 vom 02.12.2011, S. 43) in Kraft, die zum 01.01.2012 europaweit neue Schwellenwerte festgesetzt hat. Nun hat auch der deutsche Gesetzgeber die bislang niedrigeren nationalen Schwellenwerte an die neuen höheren Werte angepasst.

Aufgrund der besonderen Verweisung in der Vergabeverordnung galten diese neuen höheren Schwellenwerte bislang nur im Sektorenbereich und im Bereich der Verteidigungs- und Sicherheitsvergaberichtlinie. Bei „normalen″ Vergabeverfahren nach VOB/A, VOL/A und VOF galten dagegen bislang die niedrigeren deutschen Schwellenwerte weiter. Diese Besonderheit ist durch die Änderung der Vergabeverordnung beseitigt worden. Ab dem 22. März 2012 gelten daher folgende Schwellenwerte:

• Alle Bauaufträge: EUR 5.000.000,00 (bisher: EUR 4.845.000,00).

• Liefer- und Dienstleistungsaufträge außerhalb der unten genannten Sonderfälle:
EUR 200.000,00 (bisher EUR 193.000,00).

• Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Sonderfällen:

— Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten und oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarer Bundeseinrichtungen: EUR 130.000,00 (bisher: EUR 125.000,00).

— Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Geltungsbereich der Sektorenrichtlinie (Energieversorgung, Trinkwasserversorgung, Verkehr): EUR 400.000,00
(bis 31.12.2011: EUR 387.000,00).

— Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Geltungsbereich der Verteidigungs- und Sicherheitsvergaberichtlinie: EUR 400.000,00 (bis 31.12.2011: EUR 387.000,00).

Tags: Ausschreibung Bauaufträge Dienstleistungsaufträge EU-Kommission Gesetzgebung Lieferaufträge Schwellenwerte Unterschwellenvergabe Vergabeverordnung Verordnung (EU) 1251/2011
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Philipp-Christian Scheel