23. September 2010
Vier-Sterne-Hotel
Vergaberecht

Vom Frauengefängnis zum Vier-Sterne-Hotel

Die Straßenzeitung BISS in München, die seit Jahren sehr erfolgreich sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für Obdachlose schafft, hat ein neues Projekt: Man möchte durch die hierzu gegründete Stiftung BISS das alte (nicht mehr betriebene) Frauengefängnis in der Münchner Innenstadt kaufen und dieses zu einem Vier-Sterne-Hotel umbauen. Dort sollen ca. 40 Ausbildungsplätze für benachteiligte Jugendliche geschaffen werden, um ihnen einen Zukunftschance zu geben.

Wir (vor allem das Münchner Büro von CMS) unterstützen dieses Vorhaben pro bono seit 2009 mit rechtlicher Expertise: Stefan Höß und sein Immobilien-Team haben bereits ein Gutachten über vergabe- und haushaltsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Erwerb des Grundstückes erstellt. Jetzt steht ein Bieterverfahren an, bei dem BISS hofft, den Zuschlag für das Grundstück zu erhalten. Um das hierfür erforderliche Geld zur Verfügung zu haben, will BISS neben den Spenden auch Darlehen sammeln. Unserem Kollegen Martin Kolbinger ist es gelungen, die BaFin innerhalb kürzester Zeit davon zu überzeugen, dass die neue Idee von BISS rechtlich  unproblematisch ist: Am 16.09.2010 hat die BaFin auf seinen Antrag vom 03.09.2010 hin schriftlich bestätigt, dass BISS öffentlich Darlehen mit dem von Martin entworfenen Darlehensvertrag einwerben darf,  ohne dass es sich hierbei um ein Bankgeschäft handelt. Damit ist ein weiterer Schritt zum Erwerb geschafft. BISS wird nun seine Freunde und Förderer über die Lokalpresse informieren, dass sie den Vertrag bei BISS anfordern und Darlehensbeträge zeichnen können.

Wir wünschen BISS viel Erfolg!

Tags: Ausbildungsplätze BaFin benachteiligte Jugendliche Bieterverfahren Darlehensvertrag Frauengefängnis Hotel BISS Martin Kolbinger Obdachlose Pro-Bono-Projekt Stefan Höß Straßenzeitung